Abrechnungs-Lexikon

Abrechnung für ZFA: GOZ-Ziffern erklärt

Leistungstext, Punktzahl und Beträge aus dem Gebührenverzeichnis, dazu das, was du am Stuhl und am Verwaltungsplatz wissen musst: was vorzubereiten ist, welche Ziffern zusammengehören und wo Kammer und Versicherer unterschiedlich rechnen.

Auswahl: 15 von 215 GOZ-Ziffern · jede Seite mit Stand-Datum und Quellen · Stand: · ohne Gewähr

GOZ

So entstehen die Beträge

Die hier erläuterten Ziffern haben jeweils eine feste Punktzahl. Mal Punktwert ergibt sie den einfachen Satz. Der Punktwert beträgt 5,62421 Cent (§ 5 Abs. 1 GOZ). Die Praxis wählt dann einen Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5.

Der 2,3-fache Satz steht für eine durchschnittliche Leistung. Liegt der Faktor darüber, muss die Rechnung das für die einzelne Leistung verständlich begründen (§ 10 Abs. 3 GOZ). Über 3,5 geht es nur mit einer schriftlichen Vereinbarung vor der Behandlung (§ 2 GOZ). Mehr dazu im Beitrag BEMA und GOZ: Grundlagen.

Gesetzlich Versicherte rechnet die Praxis nach BEMA über die KZV ab. GOZ-Ziffern begegnen dir dort trotzdem: bei Privatleistungen, Mehrkosten- und Zusatzvereinbarungen.

Beispiel: GOZ 2197 mit 130 Punkten

Rechenbeispiel GOZ 2197
FaktorRechnungGebühr
1,0-fach130 × 5,62421 ct × 1,07,31 €
2,3-fach130 × 5,62421 ct × 2,316,82 €
3,5-fach130 × 5,62421 ct × 3,525,59 €

Gerundet wird erst nach der Multiplikation mit dem Faktor, auf volle Cent. Gesondert berechnungsfähige Material- und Laborkosten (§ 4 Abs. 3, § 9 GOZ) sind nicht enthalten. Die übrigen Praxiskosten sind mit der Gebühr abgegolten.

Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ-Ziffern nach Abschnitten

Gegliedert wie das Gebührenverzeichnis (Anlage 1 GOZ). Leistungstexte zitieren wir wörtlich, Kommentare und Urteile sinngemäß.

Abschnitt A · Allgemeine zahnärztliche Leistungen

Abschnitt B · Prophylaktische Leistungen

Abschnitt C · Konservierende Leistungen

Abschnitt E · Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

Abschnitt F · Prothetische Leistungen

Abschnitt J · Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

Abschnitt K · Implantologische Leistungen

Hinweis: ohne Gewähr · Stand: 26.10.2026

Keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung. Wir prüfen alle Angaben sorgfältig gegen Verordnungstext, Kommentare und Urteile, übernehmen aber keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind der jeweils geltende Verordnungstext, die aktuellen Kommentierungen und die Entscheidung der Zahnärztin oder des Zahnarztes im Einzelfall. Kommentare und Urteile geben wir sinngemäß wieder.

Das Lexikon ist ein Ausschnitt: Es erläutert 15 der 215 GOZ-Ziffern. Weitere Ziffern nehmen wir nach Bedarf auf. Maßgeblich ist das vollständige Gebührenverzeichnis.

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