Abrechnungs-Lexikon · GOZ 2060

GOZ 2060: Einflächige Kompositfüllung

GOZ 2060 ist die einflächige Füllung aus Komposit in Adhäsivtechnik, zum Beispiel auf der Kaufläche oder am Zahnhals. Hier steht, was in der Gebühr steckt und wann bei gesetzlich Versicherten eine Mehrkostenvereinbarung nötig ist.
Stand: 527 Punkte68,17 € beim 2,3‑fachen Satz
Inhalt

Ohne Gewähr. Keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung, Stand: 26. Oktober 2026. Das Lexikon erläutert eine Auswahl von 15 der 215 GOZ-Ziffern. Maßgeblich ist das vollständige Gebührenverzeichnis. Mehr zum Hinweis

Leistungsbeschreibung nach GOZ

Anlage 1 GOZ, Abschnitt C: Konservierende Leistungen

Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), einflächig, gegebenenfalls einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, gegebenenfalls einschließlich Verwendung von Inserts

Punktzahl: 527 Punkte

Gebühr für GOZ 2060 nach Steigerungsfaktor
SteigerungsfaktorGebühr
1,0-facheinfacher Gebührensatz29,64 €
2,3-fachdurchschnittliche Leistung, darüber Begründung nötig68,17 €
3,5-fachHöchstsatz ohne Vereinbarung nach § 2 GOZ103,74 €

Abrechnungsbestimmungen im Gebührenverzeichnis

  • Neben den Leistungen nach den Nummern 2200 bis 2220 sind die Leistungen nach den Nummern 2050 bis 2130 nicht berechnungsfähig.

Wortlaut und Punktzahl aus dem Gebührenverzeichnis auf gesetze-im-internet.de. Beträge: Punktzahl × Punktwert 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet (§ 5 Abs. 1 GOZ). Gesondert berechnungsfähige Material- und Laborkosten (§ 4 Abs. 3, § 9 GOZ) sind nicht enthalten. Die übrigen Praxiskosten sind mit der Gebühr abgegolten.

Was GOZ 2060 in der Praxis bedeutet

Die GOZ unterscheidet bei plastischen Füllungen zwei Reihen. GOZ 2050, 2070, 2090 und 2110 sind Füllungen ohne Kompositmaterial in Adhäsivtechnik. GOZ 2060, 2080, 2100 und 2120 sind Kompositfüllungen in Adhäsivtechnik. Laut Begründung der Bundesregierung zur GOZ-Novelle gehören dazu zwingend die Lichthärtung und wahlweise die Mehrschichttechnik. Innerhalb jeder Reihe richtet sich die Ziffer nach der Zahl der Flächen:

FlächenKompositfüllung in Adhäsivtechnik
einflächigGOZ 2060
zweiflächigGOZ 2080
dreiflächigGOZ 2100
mehr als dreiflächigGOZ 2120

Typische einflächige Fälle sind eine kleine Karies auf der Kaufläche eines Backenzahns oder ein Defekt am Zahnhals. Die Ziffer gilt für Front- und Seitenzähne. Hat ein Zahn zwei getrennte Kavitäten, wird laut BZÄK-Kommentar je Kavität abgerechnet, GOZ 2060 kann dann zweimal am selben Zahn stehen.

In der Gebühr steckt mehr, als der Name vermuten lässt: Präparation, Konditionierung und adhäsive Verankerung, gegebenenfalls Unterfüllung und Inserts, das Füllungsmaterial, Ausarbeiten, Okklusionskontrolle und die Politur in derselben Sitzung.

Kompositfüllung bei gesetzlich Versicherten

Kompositfüllungen können Kassenleistung sein. Nach BEMA 13, Abrechnungsbestimmung 1, sind adhäsiv befestigte Frontzahnfüllungen erfasst. Im Seitenzahnbereich gehören seit 2025 selbstadhäsive Materialien und im Ausnahmefall Bulkfill-Komposite dazu. Füllungen in Mehrfarbentechnik zur ästhetischen Optimierung und darüber hinausgehende adhäsive Seitenzahnfüllungen überschreiten diesen Umfang.

Nur wenn Versicherte eine Versorgung wählen, die über die Sachleistung hinausgeht, greift § 28 Abs. 2 SGB V: Die Krankenkasse übernimmt die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung, die Mehrkosten tragen die Versicherten. Dafür muss vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Praxis und Versicherten vorliegen. Für den Austausch intakter Füllungen gilt die Mehrkostenregelung nicht.

Für dich am Empfang oder in der Assistenz heißt das: Bei einer solchen Mehrkostenversorgung muss die schriftliche Vereinbarung vor Behandlungsbeginn abgeschlossen und dokumentiert sein. Was du dabei prüfst, erklärt der Beitrag GOZ-Vereinbarungen und Mehrkosten.

Was du vorbereitest und dokumentierst

  • Adhäsivsystem, Komposit in der bestimmten Farbe, Polymerisationslampe, Polierer.
  • Trockenlegung, je nach Plan mit Kofferdam (GOZ 2040, gesondert berechnungsfähig). Wie das geht, steht im Beitrag zu Kofferdam in der Assistenz.
  • Zahn, Fläche und Kavität eindeutig dokumentieren, bei zwei Kavitäten am selben Zahn beide. Hilfe bei den Flächenbezeichnungen gibt der Beitrag zum Zahnschema nach FDI.
  • Besonderheiten notieren, die den Aufwand erhöhen und einen Faktor über 2,3 begründen können: Entfernen einer alten Füllung, Wurzelkaries, Kavität unter dem Zahnfleisch, Mehrfarbentechnik.
  • Maßnahmen zur Erhaltung der Pulpa (GOZ 2330, 2340) und besondere Maßnahmen (GOZ 2030) getrennt erfassen; sie sind zusätzlich berechnungsfähig.

Abrechnungsbestimmungen, Kombinationen und Ausschlüsse

  • Neben einer Krone oder Teilkrone am selben Zahn (GOZ 2200 bis 2220) ist keine Füllungsziffer berechnungsfähig. Die PKV-Kommentierung überträgt das auf Brücken- und Prothesenanker (GOZ 5000 bis 5040).
  • Der einfache plastische Aufbau zur Kronenvorbereitung fällt unter GOZ 2180. Beim mehrschichtigen adhäsiven Kompositaufbau ist dagegen die Analogberechnung strittig: Die BZÄK befürwortet sie, die PKV ordnet ihn GOZ 2180 mit 2197 zu. Einzelheiten stehen im Streitabschnitt zu GOZ 2180.
  • GOZ 2197 für die adhäsive Befestigung kommt nach BZÄK- und PKV-Kommentar nicht dazu: Konditionierung und adhäsive Verankerung sind laut BZÄK-Kommentar mit der Füllungsgebühr abgegolten. Mehrere Gerichte haben die Kombination abgelehnt. Zur fortbestehenden Gegenauffassung der ZÄK Nordrhein siehe GOZ 2197.
  • Die Politur älterer Füllungen in einer späteren Sitzung ist GOZ 2130.

Wo die Auslegung strittig ist

Kariesdetektor und Laserfluoreszenz. Der BZÄK-Kommentar führt die Anwendung eines Kariesdetektors und die Kariesdiagnostik mit Laserfluoreszenz als Analogleistungen nach § 6 Abs. 1 GOZ neben der Füllung. Die PKV-Kommentierung lehnt das ab: Kariesdiagnostik sei Teil der Untersuchung und der Füllung, Mehraufwand gehöre in den Faktor.

Formgebungshilfe. Ob eine Matrize oder ein anderer Formgeber bei Kompositfüllungen zusätzlich nach GOZ 2030 berechnet werden kann, ist umstritten. Die Einzelheiten stehen bei GOZ 2080, weil die Frage bei mehrflächigen Füllungen häufiger auftaucht.

Versiegelung der Dentinkanälchen. Die PKV-Kommentierung schließt eine gesonderte Analogberechnung neben der Kompositfüllung aus, weil das Bonding diese Aufgabe mit erfülle.

Welcher Auffassung eure Praxis folgt, entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt.

Hinweis: ohne Gewähr · Stand: 26. Oktober 2026

Keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung. Wir prüfen alle Angaben sorgfältig gegen Verordnungstext, Kommentare und Urteile, übernehmen aber keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind der jeweils geltende Verordnungstext, die aktuellen Kommentierungen und die Entscheidung der Zahnärztin oder des Zahnarztes im Einzelfall. Kommentare und Urteile geben wir sinngemäß wieder.

Das Lexikon erläutert eine Auswahl von 15 der 215 GOZ-Ziffern. Maßgeblich ist das vollständige Gebührenverzeichnis.

Quellen

Verwandte Ziffern

  • GOZ 2080: Zweiflächige Kompositfüllung

    GOZ 2080 ist die zweiflächige Kompositfüllung in Adhäsivtechnik, im Seitenzahn meist eine MO- oder DO-Füllung mit Matrize. Hier steht, was dazu gehört und warum die Matrize zum Abrechnungsstreit geworden ist.

  • GOZ 2100: Dreiflächige Kompositfüllung

    GOZ 2100 ist die dreiflächige Kompositfüllung in Adhäsivtechnik, typisch die MOD-Füllung im Backenzahn. Hier steht, was in der Gebühr steckt, was du dokumentierst und wie sich der Streit um GOZ 2197 entwickelt hat.

  • GOZ 2120: Mehr als dreiflächige Kompositfüllung

    GOZ 2120 ist die Kompositfüllung in Adhäsivtechnik mit mehr als drei Flächen, dazu zählen auch Ecken- und Höckeraufbauten. Hier steht, wie sie sich vom Aufbau vor einer Krone abgrenzt und wo das umstritten ist.

  • GOZ 2030: Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

    GOZ 2030 vergütet Zusatzschritte wie Separieren, Zahnfleisch verdrängen oder eine starke Papillenblutung stillen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. Hier steht, wie oft die Ziffer gehen kann und wo sie umstritten ist.

  • GOZ 2197: Adhäsive Befestigung

    GOZ 2197 vergütet den Mehraufwand, wenn ein Inlay, eine Krone, ein Stift oder ein Aufbau mit Adhäsivtechnik am Zahn befestigt wird. Hier steht, wann die Ziffer anfällt und wo PKV, Beihilfe und Kammern sie unterschiedlich lesen.

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