Abrechnungs-Lexikon · GOZ 8000

GOZ 8000: Klinische Funktionsanalyse

GOZ 8000 ist die klinische Funktionsanalyse mit Dokumentation, meist bei Verdacht auf eine craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) oder vor großem Zahnersatz. Hier steht, was dazugehört und was daneben strittig ist.
Stand: 500 Punkte64,68 € beim 2,3‑fachen Satz
Inhalt

Ohne Gewähr. Keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung, Stand: 26. Oktober 2026. Das Lexikon erläutert eine Auswahl von 15 der 215 GOZ-Ziffern. Maßgeblich ist das vollständige Gebührenverzeichnis. Mehr zum Hinweis

Leistungsbeschreibung nach GOZ

Anlage 1 GOZ, Abschnitt J: Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation

Punktzahl: 500 Punkte

Gebühr für GOZ 8000 nach Steigerungsfaktor
SteigerungsfaktorGebühr
1,0-facheinfacher Gebührensatz28,12 €
2,3-fachdurchschnittliche Leistung, darüber Begründung nötig64,68 €
3,5-fachHöchstsatz ohne Vereinbarung nach § 2 GOZ98,42 €

Abrechnungsbestimmungen im Gebührenverzeichnis

  • Die Leistung nach der Nummer 8000 umfasst auch folgende zahnärztliche Leistungen: prophylaktische, prothetische, parodontologische und okklusale Befunderhebung, funktionsdiagnostische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule, klinische Reaktionstests (z. B. Resilienztest, Provokationstest).
  • Im Zusammenhang mit den Leistungen nach den Nummern 1000 und 1010 sind Leistungen nach den Nummern 0010, 4000 und 8000 sowie Beratungen und Untersuchungen nach der Gebührenordnung für Ärzte nur dann berechnungsfähig, wenn diese Leistungen anderen Zwecken dienen und dies in der Rechnung begründet wird.

Wortlaut und Punktzahl aus dem Gebührenverzeichnis auf gesetze-im-internet.de. Beträge: Punktzahl × Punktwert 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet (§ 5 Abs. 1 GOZ). Gesondert berechnungsfähige Material- und Laborkosten (§ 4 Abs. 3, § 9 GOZ) sind nicht enthalten. Die übrigen Praxiskosten sind mit der Gebühr abgegolten.

Was GOZ 8000 in der Praxis bedeutet

Ein Patient klagt über Kiefergelenkknacken, verspannte Kaumuskeln und Kopfschmerzen am Morgen. Bevor die Zahnärztin eine Schiene plant, untersucht sie das Kausystem systematisch: Sie tastet Kiefergelenke und Muskeln ab, hört auf Knack- und Reibegeräusche, beobachtet Öffnungs- und Seitwärtsbewegungen und prüft die Okklusion. Das ist die klinische Funktionsanalyse nach GOZ 8000.

Laut Begründung der Bundesregierung zur GOZ-Novelle steht dabei die visuelle, nicht instrumentelle Analyse der Unterkieferbewegungen im Mittelpunkt, dazu das Abtasten von Gelenkregion und Muskulatur. Abgerechnet wird der Gesamtvorgang einschließlich Dokumentation, unabhängig vom konkreten Verfahren. Die Abrechnungsbestimmung (oben) zählt auf, was in der Gebühr enthalten ist, darunter klinische Reaktionstests wie Resilienz- und Provokationstest.

Anlässe sind der Verdacht auf eine craniomandibuläre Dysfunktion (CMD), aber auch die Planung großer prothetischer Versorgungen. Laut BZÄK-Kommentar kann GOZ 8000 im Verlauf einer Funktionstherapie wiederholt berechnet werden.

Bei gesetzlich Versicherten

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen gehören nach § 28 Abs. 2 SGB V nicht zur zahnärztlichen Behandlung der Krankenkasse; die Kassen dürfen sie auch nicht bezuschussen. GOZ 8000 ist bei Kassenpatientinnen und -patienten deshalb immer eine Privatleistung. Wie die Vereinbarung über eine private Behandlung vor Beginn aussehen muss, erklärt der Beitrag BEMA und GOZ: Grundlagen.

Was du vorbereitest und dokumentierst

  • Befundbogen bereitlegen. Ein bestimmtes Formular schreibt die GOZ nicht vor; laut BZÄK-Kommentar werden die Befunde in der Regel formgebunden erfasst, zum Beispiel mit dem „Klinischen Funktionsstatus“ der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und Therapie (DGFDT).
  • Anamnese vorbereiten, etwa mit dem Fragebogen eurer Praxis: Schmerzorte, Häufigkeit, Dauer, bisherige Behandlungen.
  • Befunde und Auswertung vollständig dokumentieren. Die Leistung umfasst ausdrücklich die Dokumentation; ohne ausgefüllten Befund fehlt ein Teil der Leistung.
  • Zusätzlich erbrachte Leistungen getrennt erfassen: Situationsmodelle (GOZ 0060), Vitalitätsprüfung (GOZ 0070), Parodontalstatus (GOZ 4000), Röntgen nach GOÄ. Der BZÄK-Kommentar nennt sie als zusätzlich berechnungsfähig.
  • Gründe für einen höheren Faktor notieren: lange Vorgeschichte, akute Schmerzen, schwierige Differenzialdiagnostik, umfangreiche Anamnese.

Abrechnungsbestimmungen, Kombinationen und Ausschlüsse

  • Neben der eingehenden Untersuchung (GOZ 0010) ist GOZ 8000 berechnungsfähig. Den früheren Ausschluss hat der Verordnungsgeber 2012 gestrichen, weil die Funktionsanalyse in der Regel eine andere Zielrichtung hat.
  • Im Zusammenhang mit der Prophylaxe (GOZ 1000 und 1010) ist GOZ 8000 nur berechnungsfähig, wenn sie einem anderen Zweck dient und das auf der Rechnung begründet ist.
  • Weiterführende Schritte haben eigene Ziffern im Abschnitt J, zum Beispiel die Registrierung der Zentrallage (GOZ 8010) oder diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator (GOZ 8080).

Wo die Auslegung strittig ist

Tests auf orthopädische und psychosomatische Co-Faktoren. Der BZÄK-Kommentar sieht solche Tests nicht als Teil von GOZ 8000 und berechnet sie analog nach § 6 Abs. 1 GOZ. Die PKV-Kommentierung zählt sie zu den mit GOZ 8000 abgegoltenen Leistungen. Einig sind sich beide, dass die manuelle Strukturanalyse eine eigene Leistung ist, die analog berechnet wird.

CMD-Screening. Ein kurzes Screening auf CMD-Symptome führt der BZÄK-Kommentar als Analogleistung neben GOZ 8000. Die PKV-Kommentierung ordnet das vorgelagerte CMD-Screening, mit dem die Indikation für eine weiterführende Funktionsdiagnostik geprüft wird, der eingehenden Untersuchung nach GOZ 0010 zu. Ein CMD-Kurzbefund allein erfüllt nach ihrer Auffassung zudem nicht den Leistungsinhalt von GOZ 8000.

Modellanalyse im Rahmen der Funktionsanalyse. Die PKV-Kommentierung schließt die kieferorthopädischen Modellanalysen nach GOZ 6010 und 6020 im Rahmen einer funktionsanalytischen Behandlung aus, weil die Auswertung von Modellen und Röntgenbildern dort über GOZ 8000 und 8080 abgebildet sei.

Wie eure Praxis abrechnet, entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt.

Hinweis: ohne Gewähr · Stand: 26. Oktober 2026

Keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung. Wir prüfen alle Angaben sorgfältig gegen Verordnungstext, Kommentare und Urteile, übernehmen aber keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind der jeweils geltende Verordnungstext, die aktuellen Kommentierungen und die Entscheidung der Zahnärztin oder des Zahnarztes im Einzelfall. Kommentare und Urteile geben wir sinngemäß wieder.

Das Lexikon erläutert eine Auswahl von 15 der 215 GOZ-Ziffern. Maßgeblich ist das vollständige Gebührenverzeichnis.

Quellen

Verwandte Ziffern

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