Abrechnungs-Lexikon · GOZ 2180

GOZ 2180: Plastischer Aufbau vor der Krone

GOZ 2180 steht für die Aufbaufüllung, mit der ein stark zerstörter Zahn für eine Krone vorbereitet wird. Hier steht, wann die Ziffer anfällt, was neben ihr geht und warum der mehrschichtige Kompositaufbau umstritten ist.
Stand: 150 Punkte19,40 € beim 2,3‑fachen Satz
Inhalt

Ohne Gewähr. Keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung, Stand: 26. Oktober 2026. Das Lexikon erläutert eine Auswahl von 15 der 215 GOZ-Ziffern. Maßgeblich ist das vollständige Gebührenverzeichnis. Mehr zum Hinweis

Leistungsbeschreibung nach GOZ

Anlage 1 GOZ, Abschnitt C: Konservierende Leistungen

Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone

Punktzahl: 150 Punkte

Gebühr für GOZ 2180 nach Steigerungsfaktor
SteigerungsfaktorGebühr
1,0-facheinfacher Gebührensatz8,44 €
2,3-fachdurchschnittliche Leistung, darüber Begründung nötig19,40 €
3,5-fachHöchstsatz ohne Vereinbarung nach § 2 GOZ29,53 €

Abrechnungsbestimmungen im Gebührenverzeichnis

  • Die Leistungen nach den Nummern 2180, 2190 oder 2195 sind neben den Leistungen nach den Nummern 2150 bis 2170 nicht berechnungsfähig.
  • Die Leistung nach der Nummer 2180 ist neben der Leistung nach der Nummer 2190 nicht berechnungsfähig.
  • Die Leistung nach der Nummer 2195 ist neben der Leistung nach der Nummer 2180 berechnungsfähig.
  • Die Leistungen nach den Nummern 2180, 2190 und/oder die Leistung nach der Nummer 2195 ist je Zahn nur jeweils einmal berechnungsfähig.

Wortlaut und Punktzahl aus dem Gebührenverzeichnis auf gesetze-im-internet.de. Beträge: Punktzahl × Punktwert 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet (§ 5 Abs. 1 GOZ). Gesondert berechnungsfähige Material- und Laborkosten (§ 4 Abs. 3, § 9 GOZ) sind nicht enthalten. Die übrigen Praxiskosten sind mit der Gebühr abgegolten.

Was GOZ 2180 in der Praxis bedeutet

Ein Backenzahn hat eine große, alte Füllung, eine Höckerwand ist abgebrochen. Die Zahnärztin plant eine Krone. Bevor sie den Zahn beschleifen kann, muss die fehlende Substanz ersetzt werden, sonst bleibt zu wenig Zahn für einen sicheren Kronenhalt. Den einfachen plastischen Aufbau erfasst GOZ 2180. Beim mehrschichtigen Kompositaufbau in Adhäsivtechnik ist die Zuordnung strittig: Die BZÄK sieht eine Analogleistung, die PKV GOZ 2180 mit 2197. Die Positionen und Gerichtsentscheidungen stehen im Streitabschnitt unten.

Entscheidend ist das Ziel: GOZ 2180 bereitet den Zahn auf eine Krone vor. Die Aufbaufüllung muss keine Kaufläche und keine Kontaktpunkte nachbilden, denn darüber kommt später die Krone. Wird dagegen eine richtige Füllung mit Kauflächengestaltung gelegt, weil erst abgewartet werden soll, wie der Zahn reagiert, oder weil die weitere Versorgung noch offen ist, rechnet die Praxis laut BZÄK-Kommentar nach den Füllungsziffern ab 2050.

Auch in der Präparationssitzung gilt für den einfachen plastischen Aufbau GOZ 2180. Der Streit über die Analogberechnung des mehrschichtigen adhäsiven Aufbaus bleibt davon unberührt. Füllungsziffern sind neben der Krone nach den Abrechnungsbestimmungen zu GOZ 2200 bis 2220 ausgeschlossen.

Was du vorbereitest und dokumentierst

  • Aufbaumaterial nach Plan bereitstellen, bei Komposit mit Adhäsivsystem und Polymerisationslampe.
  • Matrize oder andere Formhilfe, Keile, gegebenenfalls Kofferdam. Kofferdam ist mit GOZ 2040 zusätzlich berechnungsfähig. Für Formhilfen beim Aufbau nennt der BZÄK-Kommentar zu GOZ 2030 die besonderen Maßnahmen als zusätzlich berechnungsfähig.
  • Bei einem wurzelgefüllten Zahn mit Stift: den konfektionierten Stift (Glasfaser oder Schraube) bereitlegen. GOZ 2195 darf neben GOZ 2180 stehen, die Kosten für die Verankerungselemente sind gesondert berechnungsfähig.
  • In der Karteikarte vermerken: Zahn, Material, Schichttechnik, adhäsive Verankerung und gegebenenfalls Stift. Für die adhäsive Verankerung eines Aufbaus nach GOZ 2180 sieht der BZÄK-Kommentar zusätzlich GOZ 2197 vor. Für den mehrschichtigen adhäsiven Aufbau ist diese Kombination gerade keine unstrittige Gesamtlösung; siehe unten.
  • Für einen Faktor über 2,3 Gründe festhalten, die den Aufwand erhöhen: tief reichende Kavität, Wurzelkaries, mehrere Defekte am selben Zahn.

Abrechnungsbestimmungen, Kombinationen und Ausschlüsse

Die Bestimmungen im Gebührenverzeichnis legen vier Dinge fest, die du oben im Wortlaut findest:

  • Neben einer Einlagefüllung (Inlay, GOZ 2150 bis 2170) gibt es keinen Aufbau nach GOZ 2180.
  • GOZ 2180 und der gegossene Stiftaufbau GOZ 2190 schließen sich aus.
  • Plastischer Aufbau und Glasfaserstift oder Schraubenaufbau (GOZ 2195) gehen zusammen.
  • Jede dieser Ziffern ist je Zahn nur einmal berechnungsfähig.

Zur zeitlichen Reichweite von „je Zahn einmal“ ergänzen die Kommentare: Der BZÄK-Kommentar hält eine erneute Berechnung für möglich, wenn an diesem Zahn später ein neuer Aufbau nötig wird. Die PKV-Kommentierung betont, dass die Ziffer je Zahn und Sitzung nur einmal anfällt, egal wie viele Kavitäten versorgt werden.

Neben GOZ 2180 berechnungsfähig sind laut BZÄK-Kommentar unter anderem GOZ 2030, 2040, 2195 und 2197 sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Pulpa (GOZ 2330, 2340). Die Krone selbst folgt mit GOZ 2210 oder einer anderen Kronenziffer.

Wo die Auslegung strittig ist

Mehrschichtiger Kompositaufbau in Adhäsivtechnik. Beim schichtweisen Aufbau mit Komposit vor einer Krone stellt sich die Frage, ob GOZ 2180 diese Technik erfasst. Der BZÄK-Kommentar sieht darin eine eigene Leistung, die GOZ 2180 nicht abbildet, und berechnet sie analog nach § 6 Abs. 1 GOZ. Die PKV-Kommentierung hält dagegen: GOZ 2180 nenne kein Material und keine Technik, also sei auch der Kompositaufbau GOZ 2180, ergänzt um GOZ 2197 für die adhäsive Verankerung; Mehraufwand gehöre in den Faktor. Das LG Stuttgart (Urteil vom 02.03.2018, 22 O 171/16) bejahte für den beurteilten mehrschichtigen Aufbau die Analogberechnung.

Die PKV nennt für ihre Auffassung das AG Neukölln (Urteil vom 29.08.2011, 7 C 106/11) und das VG Augsburg (Au 2 K 17.1291). Diese Verweise sind hier indirekt über die PKV-Kommentierung wiedergegeben. Das AG Neukölln entschied noch zur GOZ vor der Novelle 2012; es belegt daher nicht unmittelbar die heutige Kombination 2180/2197.

Aufbau vor einer Wurzelbehandlung. Muss ein Zahn erst aufgebaut werden, damit er sich überhaupt endodontisch behandeln lässt, gilt das laut BZÄK-Kommentar nicht als GOZ 2180, sondern als Analogleistung. Die PKV-Kommentierung rechnet diesen Aufbau originär nach GOZ 2180 ab. Nur wenn nach der Wurzelbehandlung ein zweiter Aufbau für die Krone nötig ist, soll der erste analog berechnet werden.

Kanalverankerter Kronenkernaufbau. Ein im Wurzelkanal verankerter Kernaufbau ist nach dem BZÄK-Kommentar mit GOZ 2180 nicht abgebildet und wird analog berechnet.

Wie eure Praxis diese Fälle abrechnet, entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt. Für dich zählt die genaue Dokumentation: Schichttechnik, Material, Stift und Zeitpunkt im Behandlungsablauf.

Hinweis: ohne Gewähr · Stand: 26. Oktober 2026

Keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung. Wir prüfen alle Angaben sorgfältig gegen Verordnungstext, Kommentare und Urteile, übernehmen aber keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind der jeweils geltende Verordnungstext, die aktuellen Kommentierungen und die Entscheidung der Zahnärztin oder des Zahnarztes im Einzelfall. Kommentare und Urteile geben wir sinngemäß wieder.

Das Lexikon erläutert eine Auswahl von 15 der 215 GOZ-Ziffern. Maßgeblich ist das vollständige Gebührenverzeichnis.

Quellen

Verwandte Ziffern

  • GOZ 2197: Adhäsive Befestigung

    GOZ 2197 vergütet den Mehraufwand, wenn ein Inlay, eine Krone, ein Stift oder ein Aufbau mit Adhäsivtechnik am Zahn befestigt wird. Hier steht, wann die Ziffer anfällt und wo PKV, Beihilfe und Kammern sie unterschiedlich lesen.

  • GOZ 2210: Vollkrone mit Hohlkehle oder Stufe

    GOZ 2210 ist die Vollkrone auf einem Zahn, der mit Hohlkehle oder Stufe präpariert wird. Hier steht, was alles in der Gebühr steckt, was zusätzlich berechnet wird und wo die Kommentare auseinandergehen.

  • GOZ 2120: Mehr als dreiflächige Kompositfüllung

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  • GOZ 2030: Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

    GOZ 2030 vergütet Zusatzschritte wie Separieren, Zahnfleisch verdrängen oder eine starke Papillenblutung stillen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. Hier steht, wie oft die Ziffer gehen kann und wo sie umstritten ist.

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