Tarif, Tabellen & Rechner
ZFA Gehalt 2026 Gehaltsrechner & aktueller Tarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte
Nach ZFA-Tarif liegt das Gehalt 2026 zwischen 2.620,00 € und 4.280,00 € brutto im Monat. Berechne Dein Gehalt nach Berufsjahren, Tätigkeitsgruppe und Wochenarbeitszeit direkt im Rechner.
Dein Gehalt schnell berechnet
Gehaltsrechner für ZFA 2026
Der Rechner basiert auf dem aktuellen Gehaltstarifvertrag für ZFA. Wähle Berufsjahre, Tätigkeitsgruppe und Wochenarbeitszeit, um Dein monatliches Bruttogrundgehalt zu schätzen.
- ZFA-Tarifwerte 2025 und 2026
- Teilzeit-Berechnung nach Wochenarbeitszeit
- Stundenlohn direkt nachvollziehbar
Jahr
Berufsjahre
Tätigkeitsgruppe / Fortbildung
Wochenarbeitszeit
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Lies auch: Gehaltsverhandlung – 9 Tipps um erfolgreich mehr Gehalt zu verhandeln
Anonymes Stellengesuch schalten*Quelle: Gehaltstarifvertrag 2026 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) / Zahnarzthelferinnen – AAZ (2026)
Gehaltstarifvertrag 2026
Tarif & Gehaltstabellen
Der ZFA-Gehaltstarifvertrag ordnet das Tarifgehalt nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen. Er gilt nicht automatisch deutschlandweit, ist aber ein zentraler Orientierungspunkt für faire Bezahlung in Zahnarztpraxen.
Das ZFA-Einstiegsgehalt 2026 liegt bei 2.620,00 Euro brutto. Mit Berufserfahrung und hoher Tätigkeitsgruppe sind bis zu 4.280,00 Euro monatlich möglich.
| Berufsjahr | Tätigkeitsgruppe 1 | Tätigkeitsgruppe 2 | Tätigkeitsgruppe 3 | Tätigkeitsgruppe 4 | Tätigkeitsgruppe 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 - 3 | 2.620,00 € | 2.816,50 € | 3.078,50 € | 3.275,00 € | 3.406,00 € |
| 4 - 6 | 2.674,50 € | 2.875,00 € | 3.142,50 € | 3.343,00 € | 3.477,00 € |
| 7 - 9 | 2.757,50 € | 2.964,50 € | 3.240,00 € | 3.447,00 € | 3.585,00 € |
| 10 - 12 | 2.834,50 € | 3.047,00 € | 3.330,50 € | 3.543,00 € | 3.684,50 € |
| 13 - 15 | 2.914,50 € | 3.133,00 € | 3.424,50 € | 3.643,50 € | 3.789,00 € |
| 16 - 18 | 2.994,00 € | 3.218,50 € | 3.517,50 € | 3.742,50 € | 3.892,00 € |
| 19 - 21 | 3.073,00 € | 3.303,50 € | 3.611,00 € | 3.841,00 € | 3.995,00 € |
| 22 - 24 | 3.151,50 € | 3.388,00 € | 3.703,00 € | 3.939,50 € | 4.097,00 € |
| 25 - 27 | 3.231,00 € | 3.473,00 € | 3.796,00 € | 4.038,50 € | 4.200,00 € |
| ab 28 | 3.292,50 € | 3.539,50 € | 3.868,50 € | 4.115,50 € | 4.280,00 € |
2025 reicht die ZFA-Tarifspanne von 2.500,00 Euro bis 4.175,50 Euro brutto im Monat.
| Berufsjahr | Tätigkeitsgruppe 1 | Tätigkeitsgruppe 2 | Tätigkeitsgruppe 3 | Tätigkeitsgruppe 4 | Tätigkeitsgruppe 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 - 3 | 2.500,00 € | 2.687,50 € | 2.937,50 € | 3.125,00 € | 3.250,00 € |
| 4 - 6 | 2.580,50 € | 2.774,00 € | 3.032,00 € | 3.225,50 € | 3.354,50 € |
| 7 - 9 | 2.690,50 € | 2.892,00 € | 3.161,00 € | 3.363,00 € | 3.497,50 € |
| 10 - 12 | 2.765,50 € | 2.972,50 € | 3.249,00 € | 3.456,50 € | 3.595,00 € |
| 13 - 15 | 2.843,50 € | 3.057,00 € | 3.341,00 € | 3.554,50 € | 3.696,50 € |
| 16 - 18 | 2.921,00 € | 3.140,00 € | 3.432,00 € | 3.651,00 € | 3.797,00 € |
| 19 - 21 | 2.998,00 € | 3.223,00 € | 3.522,50 € | 3.747,50 € | 3.897,50 € |
| 22 - 24 | 3.075,00 € | 3.305,50 € | 3.613,00 € | 3.843,50 € | 3.997,00 € |
| 25 - 27 | 3.152,00 € | 3.388,50 € | 3.703,50 € | 3.940,00 € | 4.097,50 € |
| ab 28 | 3.212,00 € | 3.453,00 € | 3.774,00 € | 4.015,00 € | 4.175,50 € |
2024 lag die ZFA-Tarifspanne zwischen 2.368,00 Euro und 3.999,50 Euro brutto im Monat.
| Berufsjahr | Tätigkeitsgruppe 1 | Tätigkeitsgruppe 2 | Tätigkeitsgruppe 3 | Tätigkeitsgruppe 4 | Tätigkeitsgruppe 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 - 3 | 2.368,00 € | 2.546,00 € | 2.782,50 € | 2.960,50 € | 3.078,50 € |
| 4 - 6 | 2.449,50 € | 2.633,50 € | 2.878,50 € | 3.062,00 € | 3.184,50 € |
| 7 - 9 | 2.561,50 € | 2.754,00 € | 3.010,00 € | 3.202,00 € | 3.330,00 € |
| 10 - 12 | 2.646,00 € | 2.844,50 € | 3.109,50 € | 3.307,50 € | 3.440,00 € |
| 13 - 15 | 2.723,50 € | 2.928,00 € | 3.200,50 € | 3.404,50 € | 3.541,00 € |
| 16 - 18 | 2.797,50 € | 3.007,50 € | 3.287,50 € | 3.497,00 € | 3.637,00 € |
| 19 - 21 | 2.871,50 € | 3.087,00 € | 3.374,50 € | 3.589,50 € | 3.733,00 € |
| 22 - 24 | 2.945,00 € | 3.166,00 € | 3.460,50 € | 3.681,50 € | 3.828,50 € |
| 25 - 27 | 3.019,00 € | 3.245,50 € | 3.547,50 € | 3.774,00 € | 3.925,00 € |
| ab 28 | 3.076,50 € | 3.307,50 € | 3.615,00 € | 3.846,00 € | 3.999,50 € |
Tätigkeitsgruppen
Für ZFA sind insbesondere anerkannte Fortbildungen und Abschlüsse wie ZMF, ZMP, ZMV, AZP, DH oder Betriebswirtin relevant. Sie bestimmen die Tätigkeitsgruppe und damit den Zuschlag auf die Grundvergütung.
Teilzeit
Das Teilzeitgehalt wird aus dem Vollzeitgrundgehalt, der Wochenarbeitszeit und der tariflichen Monatsarbeitszeit abgeleitet. Der Rechner zeigt Dir diese Umrechnung direkt.
Tarifvertrag verstehen
Wer regelt den ZFA-Tarif?
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VMF) ist die verantwortliche Organisation für Zahnmedizinische Fachangestellte auf Arbeitnehmerseite. Er vertritt die ZFAs bei Tarifverhandlungen gegenüber der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelfer/innen (AAZ). Die AAZ ist die Tarifpartei der Arbeitgeber, sprich der niedergelassenen Zahnärzte, mit der der Manteltarifvertrag verhandelt wird.
Der Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag gilt jedoch nicht deutschlandweit, sondern nur auf Länderebene für die Bundesländer Hamburg, Hessen, Saarland und den Landesteil Westfalen-Lippe. Seit dem 20. Januar 2023 gilt der Vergütungstarifvertrag auch für Niedersachsen.
Die niedergelassenen Zahnärzte sind nicht automatisch Mitglied in der AAZ. Verpflichtet, nach Gehaltstarifvertrag zu zahlen, sind Arbeitgeber nur dann, wenn sowohl sie Mitglied im AAZ als auch die ZFA Mitglied im VMF ist.
Dennoch halten sich viele Zahnärzte freiwillig an den aktuellen Tarifvertrag oder lehnen das Gehalt für ihre Zahnmedizinischen Fachangestellten daran an, auch wenn sie einem anderen Bundesland angehören oder nicht Mitglied im AAZ sind.
Neben dem offiziellen Tarifvertrag existieren zahlreiche Gehaltstarifverträge von privaten Unternehmen, Zahnkliniken, dem öffentlichen Dienst und kirchlichen Trägern. Im privaten Bereich kommt es oft zu außertariflicher – häufig auch übertariflicher – Bezahlung. Letztlich ist das Gehalt immer Verhandlungssache.
Wenn Dein Arbeitgeber kein Mitglied im AAZ ist, Du aber darauf bestehst, nach Tarifvertrag bezahlt zu werden, kannst Du alternativ vereinbaren, dass er sich freiwillig daran hält – am besten über eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag. Ein Vorteil des Tarifvertrags: Er wird regelmäßig neu verhandelt und damit beinahe jährlich etwas angepasst und erhöht.
Ausbildung
ZFA Ausbildungsvergütung
Wie für andere Ausbildungsberufe ist auch für die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten laut Berufsbildungsgesetz eine Vergütung zu zahlen. Der aktuelle Gehaltstarifvertrag sieht ab dem 01.07.2025 folgende monatliche Ausbildungsvergütung (brutto) vor:
| Ausbildungsjahr | monatlich brutto (ab 01.07.2025) |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1.000,00 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.100,00 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.200,00 € |
Quelle: Gehaltstarifvertrag 2025 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) – AAZ (2025).
Berufsjahre
Anrechnung von Berufsjahren
Ein wichtiger Indikator für die Höhe des ZFA-Gehalts sind Erfahrung und Expertise. Je länger Du im Beruf bist, desto mehr kannst Du verlangen – Gehälter werden im Tarif nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen vereinbart. Die Anrechnung Deiner Berufsjahre startet ab dem 1. des Monats, in dem die Ausbildung beendet wurde.
Beispiel
Ausbildung am 16.07. beendet: Die Anrechnung der Berufsjahre beginnt ab 01.07. Bei Teilzeit zählen die Berufsjahre genau wie bei Vollzeit und werden komplett angerechnet.
Mutterschutz, Elternzeit und Erziehungsurlaub
Unterbrichst Du die Arbeit für Mutterschutz, Elternzeit oder Erziehungsurlaub, können diese Zeiten nur angerechnet werden, wenn Du Dich in einem aktiven Arbeitsverhältnis befindest. Mutterschutz wird voll angerechnet. Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit zählt nur zur Hälfte – arbeitest Du während der Elternzeit in Teilzeit, werden die Zeiten voll gerechnet.
Beispiel 1
Eine ZFA geht am 15. August 2016 (errechneter Geburtstermin 30.09.2016) bis zum 25.11.2016 in den Mutterschutz und nimmt eine einjährige Elternzeit in Anspruch. Sie kehrt am 01.10.2017 in Vollzeit zurück. Für diese Zeit werden insgesamt 8,5 Monate bei den Berufsjahren angerechnet.
Beispiel 2
Dieselbe Konstellation, aber ab dem 01.04.2017 arbeitet sie während der Elternzeit 8 Stunden wöchentlich in Teilzeit und kehrt am 01.10.2017 zurück. Für diese Zeit werden insgesamt 11,5 Monate bei den Berufsjahren angerechnet.
Tätigkeitsgruppen
Tätigkeitsgruppen & Zuschläge
Der Gehaltstarifvertrag ordnet Kenntnisse und Qualifikationen in Tätigkeitsgruppen ein – nach Grad der Selbstständigkeit, Anzahl der Fortbildungsstunden, leitenden Tätigkeiten und Verantwortung. Vor allem abgeschlossene Fort- und Weiterbildungen steigern das Gehaltsniveau. Welche Fortbildung neben dem Beruf zu Dir passt, liest Du in unserem Magazin.
Tätigkeitsgruppe I
Grundvergütung nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung. Du führst Tätigkeiten nach Anweisung des Zahnarztes oder einer erfahrenen Kollegin aus.
Tätigkeitsgruppe II · +7,5 %
Anerkannte Fortbildungsnachweise vertiefender und/oder spezieller Qualifizierungen im Umfang von mindestens 65 Unterrichtsstunden, mit arbeitsplatzbezogener Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen.
Tätigkeitsgruppe III · +17,5 %
Anerkannte Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit im Umfang von mindestens 200 Unterrichtsstunden, mit arbeitsplatzbezogener Tätigkeit.
Tätigkeitsgruppe IV · +25 %
Abschluss als ZMF, ZMP, ZMV, AZP oder Kieferorthopädieassistent/in (ab 2021). Bei mehreren Qualifikationen dieser Gruppe erhöht sich der Zuschlag auf mindestens 30 %.
Tätigkeitsgruppe V · +30 %
Abschluss als Dentalhygienikerin (DH), Betriebswirtin im Gesundheitswesen oder Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen. Bei mehreren Qualifikationen dieser Gruppe erhöht sich der Zuschlag auf mindestens 35 %.
Urlaubsanspruch
Urlaub nach Tarifvertrag
Allen Mitarbeitenden, die täglich in der Praxis erscheinen (auch geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Teilzeitkräfte), steht laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ein Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche zu.
Zahnmedizinische Fachangestellte haben seit dem 01.01.2013 laut Manteltarifvertrag Anspruch auf 27 Tage Urlaub. Der Anspruch erhöht sich nach achtjähriger Beschäftigung in Zahnarztpraxen auf 29 und nach sechzehnjähriger Beschäftigung auf 31 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Maßgebend ist die Beschäftigungsdauer am 1. Januar des Kalenderjahres; die Dauer der gesetzlichen Elternzeit zählt zur Hälfte.
Für vollen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub müssen Arbeitnehmende nach § 4 BUrlG seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen angestellt sein. Mit jedem gearbeiteten Monat entsteht bereits 1/12 des Urlaubsanspruchs.
Teilzeit-Berechnung
Teilzeitkräfte mit einer 5-Tage-Woche haben denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte. Wer nicht an jedem Arbeitstag beschäftigt ist, ermittelt die effektiven Urlaubstage so:
Urlaubsanspruch in Teilzeit = Tariflicher Urlaubsanspruch (Vollzeit) × (regelmäßige Arbeitstage pro Woche / 5)Entgeltatlas
ZFA-Gehalt nach Bundesland
Das ZFA-Gehalt unterscheidet sich je nach Bundesland deutlich. Der bundesweite Vergleich zeigt erhebliche regionale Unterschiede: Hamburg liegt mit 2.855 € an der Spitze, Thüringen bei 2.416 €.
Bundesländer nach Gehalt
- Hamburg2.855 €
- Baden-Württemberg2.791 €
- Berlin2.773 €
- Bayern2.745 €
- Bremen2.723 €
- Hessen2.716 €
- Schleswig-Holstein2.665 €
- Nordrhein-Westfalen2.655 €
- Rheinland-Pfalz2.594 €
- Niedersachsen2.552 €
- Brandenburg2.543 €
- Saarland2.510 €
- Sachsen2.479 €
- Mecklenburg-Vorpommern2.469 €
- Sachsen-Anhalt2.437 €
- Thüringen2.416 €
| Bundesland | Monatliches Gehalt (brutto) |
|---|---|
| Thüringen | 2.416 € |
| Sachsen-Anhalt | 2.437 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 2.469 € |
| Sachsen | 2.479 € |
| Saarland | 2.510 € |
| Brandenburg | 2.543 € |
| Niedersachsen | 2.552 € |
| Rheinland-Pfalz | 2.594 € |
| Nordrhein-Westfalen | 2.655 € |
| Schleswig-Holstein | 2.665 € |
| Hessen | 2.716 € |
| Bremen | 2.723 € |
| Bayern | 2.745 € |
| Berlin | 2.773 € |
| Baden-Württemberg | 2.791 € |
| Hamburg | 2.855 € |
| Deutschland ∅ | 2.669 € |
Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stichtag: 01.09.2025)
Gehaltsverhandlung
Verhandle mit klaren Zahlen
Tarifwerte, regionale Vergleichswerte und konkrete Tätigkeitsgruppen helfen Dir, Deinen Marktwert nachvollziehbar zu begründen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Gehaltsverhandlung Schritt für Schritt.
- Berufsjahre und anrechenbare Zeiten prüfen
- Tätigkeitsgruppe anhand von Fortbildungen bestimmen
- Teilzeit über die Wochenarbeitszeit sauber umrechnen
- Regionale Entgeltatlas-Werte als Marktvergleich nutzen
- Benefits und Zusatzleistungen getrennt vom Grundgehalt bewerten
- Gehaltsgespräch mit konkretem Zielwert vorbereiten
Benefits realistisch einordnen
Zusatzleistungen können ein gutes Angebot abrunden, sollten ein zu niedriges Grundgehalt aber nicht verschleiern. Vergleiche daher immer Grundgehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Fortbildungen und weitere Benefits getrennt.
- Übernahme von Fortbildungskosten
- Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss
- Zusätzliche Urlaubstage
- 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld
- Zuschuss zu Kinderbetreuung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Gesundheitsleistungen
Nächster Schritt
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FAQ
Häufige Fragen
Der ZFA-Tarif liegt 2026 je nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppe zwischen 2.620,00 € und 4.280,00 € brutto im Monat. Der Entgeltatlas-Wert für Deutschland liegt aktuell bei 2.669 € brutto im Monat.
Nach ZFA-Tarif ergibt sich 2026 rechnerisch ein Stundenlohn zwischen 15,50 €/h und 25,33 €/h. Der konkrete Wert hängt von Berufsjahren, Tätigkeitsgruppe und Wochenarbeitszeit ab.
Nein. Der Tarifvertrag gilt nur in den tarifgebundenen Bereichen und wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Viele Zahnarztpraxen nutzen ihn trotzdem als Orientierung für faire Gehälter.
Der Rechner basiert auf dem aktuellen Gehaltstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und berücksichtigt Berufsjahre, Tätigkeitsgruppe und Wochenarbeitszeit.
Quellen
- Gehaltstarifvertrag 2026 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) / Zahnarzthelferinnen – AAZ (Arbeitgebervereinigung) und VMF (Verband medizinischer Fachberufe e.V.).
- Gehaltstarifvertrag 2025 und 2024 für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) / Zahnarzthelferinnen – AAZ.
- Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit für Zahnmedizinische Fachangestellte.