Abrechnungs-Lexikon · GOZ 5070
GOZ 5070: Brückenglied oder Prothesenspanne
Inhalt
Ohne Gewähr. Keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung, Stand: 26. Oktober 2026. Das Lexikon erläutert eine Auswahl von 15 der 215 GOZ-Ziffern. Maßgeblich ist das vollständige Gebührenverzeichnis. Mehr zum Hinweis
Leistungsbeschreibung nach GOZ
Anlage 1 GOZ, Abschnitt F: Prothetische Leistungen
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel
Punktzahl: 400 Punkte
| Steigerungsfaktor | Gebühr |
|---|---|
| 1,0-facheinfacher Gebührensatz | 22,50 € |
| 2,3-fachdurchschnittliche Leistung, darüber Begründung nötig | 51,74 € |
| 3,5-fachHöchstsatz ohne Vereinbarung nach § 2 GOZ | 78,74 € |
Abrechnungsbestimmungen im Gebührenverzeichnis
- Durch die Leistungen nach den Nummern 5000 bis 5040 sind folgende zahnärztliche Leistungen abgegolten: Präparieren des Zahnes oder Implantats, Relationsbestimmung, Abformungen, Einproben, provisorisches Eingliedern, festes Einfügen der Krone, der Einlagefüllung, der Teilkrone o. a., Nachkontrolle und Korrekturen
- Zu den Leistungen nach den Nummern 5000 bis 5040 gehören Brücken- oder Prothesenanker mit Verbindungselementen jeder Ausführung.
- Die Leistungen nach den Nummern 5050 oder 5060 sind nur berechnungsfähig, wenn es dem Zahnarzt objektiv auf Dauer unmöglich war, die Behandlung fortzusetzen, oder eine Fortsetzung aus medizinischen Gründen nicht indiziert war.
Wortlaut und Punktzahl aus dem Gebührenverzeichnis auf gesetze-im-internet.de. Beträge: Punktzahl × Punktwert 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet (§ 5 Abs. 1 GOZ). Gesondert berechnungsfähige Material- und Laborkosten (§ 4 Abs. 3, § 9 GOZ) sind nicht enthalten. Die übrigen Praxiskosten sind mit der Gebühr abgegolten.
Verwandte Ziffern
- GOZ 2210: Vollkrone mit Hohlkehle oder Stufe
GOZ 2210 ist die Vollkrone auf einem Zahn, der mit Hohlkehle oder Stufe präpariert wird. Hier steht, was alles in der Gebühr steckt, was zusätzlich berechnet wird und wo die Kommentare auseinandergehen.
- GOZ 2197: Adhäsive Befestigung
GOZ 2197 vergütet den Mehraufwand, wenn ein Inlay, eine Krone, ein Stift oder ein Aufbau mit Adhäsivtechnik am Zahn befestigt wird. Hier steht, wann die Ziffer anfällt und wo PKV, Beihilfe und Kammern sie unterschiedlich lesen.
- GOZ 0065: Digitale Abformung (Intraoralscan)
GOZ 0065 ist die optisch-elektronische Abformung, also der Intraoralscan, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. Hier steht, was in der Gebühr steckt, wie oft sie anfällt und welche Abformungen daneben strittig sind.
Mehr zur Abrechnung
- BEMA und GOZ: Grundlagen
Aufbau beider Regelwerke, Steigerungsfaktor und Vereinbarungen vor der Behandlung.
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Wie Zahnersatz bei gesetzlich Versicherten geplant und bezuschusst wird.
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