Ausbildungsvergütung · Tarif ab 01.07.2025

ZFA Ausbildungsgehalt 2026Was Du als Azubi je Lehrjahr verdienst, brutto und netto

Nach dem Tarifvertrag von AAZ und vmf bekommst Du in der Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten 1.000 € im ersten, 1.100 € im zweiten und 1.200 € im dritten Lehrjahr, brutto im Monat und gültig seit 01.07.2025. Netto bleiben davon ungefähr 789 € bis 946 €. Der Tarif gilt aber nicht überall.
  • 1. Jahr 1.000 €
  • 2. Jahr 1.100 €
  • 3. Jahr 1.200 €

Tarif ab 01.07.2025

Ausbildungsvergütung je Lehrjahr

Die Beträge legt der Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte fest. Ihn verhandeln die Arbeitgeberseite der Zahnarztpraxen (AAZ) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf). Mit jedem Lehrjahr steigt Deine Vergütung um 100 €.

Monatliche Ausbildungsvergütung für Zahnmedizinische Fachangestellte brutto nach Ausbildungsjahr und Tarifstand
Ausbildungsjahrab 01.07.2025
1. Lehrjahr1.000 €
2. Lehrjahr1.100 €
3. Lehrjahr1.200 €

Quelle: Vergütungstarifvertrag für ZFA von AAZ und vmf vom 30.06.2025, § 3. Monatliche Bruttobeträge. Geprüft am 28. Oktober 2026.

Wo der Tarif gilt

Räumlich gilt der Tarif nur in Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe (§ 1). In Nordrhein-Westfalen gehört also nur Westfalen-Lippe dazu, nicht Nordrhein. Hessen ist seit dem Austritt der Landeszahnärztekammer aus der AAZ nicht mehr Teil des Tarifgebiets.

Verbindlich ist er dort, wenn Deine Praxis Mitglied der AAZ und Du Mitglied im vmf bist. Unabhängig davon kann Dein Ausbildungsvertrag auf den Tarif verweisen, auch in anderen Bundesländern. Was die Kammern außerhalb des Tarifgebiets empfehlen, steht weiter unten.

Brutto und netto

Was netto übrig bleibt

Als Azubi zahlst Du die normalen Sozialabgaben: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, zusammen rund 21,15 % vom Brutto. Lohnsteuer fällt bei diesen Beträgen in Steuerklasse I nicht an.

Ausbildungsvergütung für Zahnmedizinische Fachangestellte brutto, Abzüge und Netto ungefähr je Lehrjahr, Tarifstand ab 01.07.2025
LehrjahrBruttoAbzüge ca.Netto ca.
1. Lehrjahr1.000 €212 €789 €
2. Lehrjahr1.100 €233 €867 €
3. Lehrjahr1.200 €254 €946 €

So haben wir gerechnet

  • Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %
  • Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Deiner Kasse (im Schnitt 1,45 %)
  • Pflegeversicherung 1,8 %. Bist Du 23 oder älter und hast kein Kind, sind es 2,4 %: Netto bleiben dann zum Beispiel im 1. Lehrjahr rund 783 €. In Sachsen ist Dein Anteil zur Pflegeversicherung etwas höher.
  • Keine Lohnsteuer in Steuerklasse I: Auch mit einer Jahressonderzahlung in Höhe eines Monatsbetrags bleibt das zu versteuernde Einkommen 2026 unter dem Grundfreibetrag.

Beitragssätze 2026 laut Techniker Krankenkasse: Beitragssätze in der Sozialversicherung 2026. Dein Betrag kann je nach Krankenkasse um einige Euro abweichen. Genau rechnest Du mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums.

Mehr Geld in der Ausbildung

  • Kindergeld: Deine Eltern bekommen es während Deiner ersten Ausbildung in der Regel weiter, längstens bis Du 25 bist. Kindergeld bei der Familienkasse
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Wohnst Du während der Ausbildung nicht bei Deinen Eltern, etwa weil die Praxis zu weit weg ist, weil Du über 18 oder verheiratet bist oder ein Kind hast, kann die Agentur für Arbeit zuschießen. Deine Ausbildungsvergütung wird dabei angerechnet. BAB und BAB-Rechner der Agentur für Arbeit

Keine Tarifbindung?

Ohne Tarif: so viel steht Dir mindestens zu

Nicht jede Praxis ist an den Tarif gebunden. Für alle anderen setzt das Berufsbildungsgesetz zwei Grenzen. Welche davon greift, hängt davon ab, wo Deine Praxis liegt.
  • Im Tarifgebiet (Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe): Die Vergütung muss angemessen sein. Liegt sie mehr als 20 % unter dem Tarif, gilt sie in der Regel als zu niedrig (§ 17 Abs. 4 BBiG). Beim Tarif ab 01.07.2025 sind das als Orientierung 800 €, 880 € und 960 €.
  • Überall gilt die gesetzliche Mindestvergütung. Sie richtet sich nach dem Jahr, in dem Deine Ausbildung beginnt. Liegt sie in einem Lehrjahr über der 80-%-Grenze, zählt dort die Mindestvergütung.
  • Außerhalb des Tarifgebiets gibt es keinen ZFA-Tarif, an dem sich die 80-%-Grenze messen lässt. Viele Zahnärztekammern veröffentlichen dort eigene Empfehlungen oder Beschlüsse, siehe Tabelle unten.
ZFA-Ausbildungsvergütung nach Tarif, 80 Prozent davon als Orientierung ohne Tarifbindung im Tarifgebiet und gesetzliche Mindestvergütung nach Jahr des Ausbildungsbeginns
LehrjahrTarif ab 01.07.202580 % davon (im Tarifgebiet)Mindest­vergütung, Beginn 2026Mindest­vergütung, Beginn 2027
1. Lehrjahr1.000 €800 €724 €764 €
2. Lehrjahr1.100 €880 €854 €902 €
3. Lehrjahr1.200 €960 €977 €1.031 €

Quellen: § 17 Abs. 2 und 4 Berufsbildungsgesetz; Mindestvergütung: Bekanntmachung vom 7. Oktober 2025, BGBl. 2025 I Nr. 235, Bekanntmachung vom 30. September 2026, BGBl. 2026 I Nr. 287. Die 80-%-Werte sind unsere Rechnung, aufgerundet auf volle Euro.

Was Du tun kannst

Schau in Deinen Ausbildungsvertrag, dort muss die Vergütung stehen. Wenn Du unsicher bist, frag bei der Ausbildungsberatung Deiner Zahnärztekammer nach. Wir geben eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Nach Kammerbezirk

Was die Zahnärztekammern angeben

Jede Kammer veröffentlicht etwas anderes: eine Empfehlung, einen Beschluss, die Tarifsätze oder gar keine Zahl. Die Tabelle zeigt den veröffentlichten Stand mit Link zur Quelle. Verbindlich ist Dein Ausbildungsvertrag.
Ausbildungsvergütung für ZFA je Zahnärztekammer, 1. / 2. / 3. Ausbildungsjahr, mit Art und Stand der Angabe
KammerVergütung 1. / 2. / 3. Jahr
Baden-WürttembergLandeszahnärztekammer Baden-Württemberg1.200 / 1.250 / 1.350 €Empfehlung, ab 01.01.2026; beschlossen am 05.12.2025
BayernBayerische Landeszahnärztekammer1.050 / 1.150 / 1.250 €Empfehlung, „derzeit“, ohne Datum
BerlinZahnärztekammer Berlin1.000 / 1.045 / 1.130 €Angabe der Kammer, für Verträge ab 01.02.2025
BrandenburgLandeszahnärztekammer Brandenburg1.050 / 1.150 / 1.250 €Beschluss der Kammer, ab 01.01.2026; Beschluss der Kammerversammlung vom 08.11.2025
BremenZahnärztekammer Bremen1.000 / 1.100 / 1.200 €Beschluss der Kammer, seit 01.08.2024; Vorstandsbeschluss, wird jährlich überprüft
HamburgZahnärztekammer Hamburg1.000 / 1.100 / 1.200 €Tarifsätze, ab 01.07.2025; tarifliche Sätze
HessenLandeszahnärztekammer HessenKeine öffentliche Angabe gefundenDie Kammer nennt den Tarif AAZ/vmf als Orientierung.
Mecklenburg-VorpommernZahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern950 / 1.010 / 1.100 €Empfehlung, ab 01.09.2024
NiedersachsenZahnärztekammer Niedersachsen980 / 1.100 / 1.200 €Beschluss der Kammer, ab 01.08.2025; Beschluss der Kammerversammlung vom 08./09.11.2024
NordrheinZahnärztekammer Nordrhein1.100 / 1.200 / 1.300 €Empfehlung, ab 01.08.2026
Rheinland-PfalzLandeszahnärztekammer Rheinland-PfalzKeine einheitliche Vorgabe (regional)Die Bezirkszahnärztekammern Koblenz und Rheinhessen nennen eigene Werte.
SaarlandÄrztekammer des Saarlandes, Abteilung Zahnärzte1.000 / 1.100 / 1.200 €Tarifsätze, ab 01.07.2025; Empfehlung auf Basis des Tarifvertrags
SachsenLandeszahnärztekammer Sachsen875 / 1.000 / 1.075 €Angabe der Kammer, ohne Datum
Sachsen-AnhaltZahnärztekammer Sachsen-Anhalt900 / 1.050 / 1.150 €Beschluss der Kammer, ab 01.08.2025; Beschluss der Kammerversammlung vom 23.11.2024
Schleswig-HolsteinZahnärztekammer Schleswig-Holstein1.000 / 1.100 / 1.200 €Empfehlung, Verträge ab 01.02.2025
ThüringenLandeszahnärztekammer Thüringen1.050 / 1.150 / 1.250 €Beschluss der Kammer, ab 01.01.2026; für neue Verträge festgelegt, für bestehende eine Empfehlung
Westfalen-LippeZahnärztekammer Westfalen-Lippe1.000 / 1.100 / 1.200 €Tarifsätze, ab 01.07.2025; Vergütungstarifvertrag AAZ/vmf

Stand der Kammerangaben: 26.10.2026. Monatliche Bruttobeträge. Eine Empfehlung oder ein Kammerbeschluss bindet Deine Praxis nicht von selbst; maßgeblich ist, was im Ausbildungsvertrag steht.

Aktueller Stand

Ausbildungsvergütung 2027

Quellen geprüft am 28. Oktober 2026

Für 2027 haben AAZ und vmf bisher keine neue Ausbildungsvergütung veröffentlicht. Bis zu einem neuen Abschluss bleiben die Beträge ab 01.07.2025 der Maßstab: 1.000 €, 1.100 € und 1.200 €. Sobald es neue Werte gibt, aktualisieren wir diese Seite.

Fest steht schon die gesetzliche Mindestvergütung für Ausbildungen, die 2027 beginnen: 764 € im ersten, 902 € im zweiten und 1.031 € im dritten Jahr. Der ZFA-Tarif liegt in jedem Lehrjahr darüber.

Wie es beim Gehalt nach der Ausbildung aussieht, steht im Tarifstand auf unserer Gehaltsseite.

Was der Tarif Dir noch gibt

Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge

Der Manteltarifvertrag von AAZ und vmf erfasst ausdrücklich auch Auszubildende (§ 1). Diese Regeln gelten, wenn der Tarif für Deine Ausbildung gilt oder Dein Vertrag auf ihn verweist.

39 Stunden pro Woche

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche ohne Pausen, ausdrücklich auch für Auszubildende (§ 7 Ziff. 1). Der Tag vor Weihnachten und der Tag vor Neujahr sind arbeitsfrei (§ 7 Ziff. 4). Bist Du unter 18, gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Überstunden mit Zuschlag

Arbeitest Du länger als vereinbart, muss die Praxis das extra bezahlen oder mit Freizeit ausgleichen (§ 17 Abs. 7 BBiG). Der Tarif sieht für Mehrarbeit einen Zuschlag von 30 % vor (§ 6 Vergütungstarifvertrag). Mehrarbeit ist, was über die Wochenarbeitszeit hinausgeht und nicht innerhalb von drei Wochen durch Freizeit ausgeglichen wird (§ 8 MTV).

Urlaub

Der Manteltarifvertrag nennt 27 Arbeitstage Urlaub bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 18 Ziff. 6). Als Azubi sollst Du ihn zusammenhängend in den Berufsschulferien nehmen (§ 18 Ziff. 5). Gibt Dir das Jugendarbeitsschutzgesetz mehr, gilt das (§ 23 MTV). Ohne Tarif sind gesetzlich mindestens 20 Arbeitstage bei fünf Tagen pro Woche vorgeschrieben.

Zusatzleistungen

Ab dem 2. Ausbildungsjahr bekommst Du vermögenswirksame Leistungen von 30 € im Monat (§ 11 Ziff. 5). Die besondere Zuwendung in Höhe eines Monatsgehalts zum 1. Dezember (§ 11 Ziff. 1) nennt der Tarif für „die Angestellte“, ohne Auszubildende ausdrücklich einzuschließen. Ob Du sie bekommst, klärst Du mit Deiner Praxis.

Quellen: Manteltarifvertrag für ZFA von AAZ und vmf, § 1, § 7, § 8, § 11, § 18 und § 23; Vergütungstarifvertrag, § 6; § 17 Abs. 7 BBiG.

Nach der Ausbildung

Nach der Prüfung: Dein Einstiegsgehalt

Mit bestandener Abschlussprüfung bist Du ZFA. In Tätigkeitsgruppe I liegt das Tarifgehalt im 1.–3. Berufsjahr bei 2.620,00 € brutto im Monat in Vollzeit, mehr als doppelt so viel wie im dritten Lehrjahr.

Zum ZFA-Gehalt & Gehaltsrechner

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Ausbildungsvergütung

Häufige Fragen

Kurz beantwortet. Verbindlich ist Dein Ausbildungsvertrag.

Nach dem Vergütungstarifvertrag von AAZ und vmf bekommst Du seit 01.07.2025 1.000 € im ersten, 1.100 € im zweiten und 1.200 € im dritten Ausbildungsjahr, jeweils brutto im Monat. Das gilt, wenn der Tarif für Deine Ausbildung gilt oder Dein Ausbildungsvertrag auf ihn verweist. Sonst zählt die Vergütung in Deinem Vertrag.

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