Für Ausbildungen nach der Verordnung von 2022 gelten bundesweit dieselben Prüfungsbereiche und Anforderungen. Termine, Anmeldung und Prüfungsort bestimmt Deine Zahnärztekammer. Wie die Prüfung aufgebaut ist und wann Du bestanden hast, erklärt die Seite zur Abschlussprüfung. Hier geht es darum, wie Du Dich vorbereitest.
Teil 1 ersetzt die Zwischenprüfung
Wer nach „ZFA-Zwischenprüfung“ sucht, meint heute meistens Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung ist mit der Verordnung von 2022 entfallen (§ 48 Abs. 2 BBiG). Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (§ 6 ZahnmedAusbV) und zählt 35 Prozent der Endnote. Einzeln wiederholen kannst Du ihn nicht (§ 37 Abs. 1 BBiG).
Für Deine Vorbereitung heißt das: Übungen zur alten Zwischenprüfung decken die neuen Prüfungsbereiche nur teilweise ab. Prüfe bei jedem Material, ob es zur Ausbildungsordnung von 2022 passt.
Teil 1 und Teil 2 im Überblick
Die Prüfung hat fünf Prüfungsbereiche. Zu jedem gibt es eine eigene Seite mit Inhalten, Lernschwerpunkten und Übungsaufgaben.
| Prüfungsbereich | Zeit | Anteil |
|---|---|---|
| Teil 1 · viertes Ausbildungshalbjahr | ||
| Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinproduktenschriftlich, praxisbezogen (§ 9 ZahnmedAusbV) | 60 Min. | 25 % |
| Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patientenschriftlich, praxisbezogen (§ 10 ZahnmedAusbV) | 60 Min. | 10 % |
| Teil 2 · Ende der Ausbildung | ||
| Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen MaßnahmenArbeitsaufgabe mit Dokumentation und Fachgespräch (§ 13 ZahnmedAusbV) | 30 Min. + max. 30 Min. | 30 % |
| Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungenschriftlich, praxisbezogen (§ 14 ZahnmedAusbV) | 120 Min. | 25 % |
| Wirtschafts- und Sozialkundeschriftlich, praxisbezogen (§ 15 ZahnmedAusbV) | 60 Min. | 10 % |
Quelle: §§ 8–16 ZahnmedAusbV. In der praktischen Prüfung kommen 15 Minuten Vorbereitungszeit dazu. Wie sie abläuft, steht auf der Seite zur praktischen Prüfung.
Lernplan ab sechs Monaten vorher
Der Plan gilt für Teil 1 und Teil 2. Für Teil 1 beginnst Du etwa im dritten Ausbildungshalbjahr, für Teil 2 im letzten Ausbildungsjahr. Verschieb die Phasen, wenn Deine Kammer andere Termine hat.
- Sechs Monate vorher: Bestand aufnehmen. Lies die Prüfungsanforderungen Deiner Prüfungsbereiche in der Verordnung (§§ 9, 10 und 13 bis 15 ZahnmedAusbV). Markiere, was Du sicher kannst, was Du nur kennst und was Dir fehlt. Geh die Liste mit Deiner Ausbilderin oder Deinem Ausbilder durch. Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan, die in der Praxis noch nicht dran waren, sprichst Du jetzt an.
- Fünf bis drei Monate vorher: Stoff in Blöcken lernen. Nimm Dir pro Woche ein Thema vor, etwa Risikoeinstufung, Anamnese oder eine Behandlungsart. Plane zwei bis drei feste Lerntermine pro Woche, lieber kurz und regelmäßig als selten und lang. Schreib zu jedem Thema eigene Fragen, die Du später wieder abfragst.
- Zwei Monate vorher: üben statt lesen. Arbeite jetzt vor allem mit Aufgaben: unsere Übungsaufgaben, Material aus der Berufsschule und, falls Deine Kammer sie bereitstellt, frühere Prüfungsaufgaben. Notier Dir jede falsche Antwort in einer Fehlerliste.
- Vier Wochen vorher: unter Prüfungsbedingungen. Rechne mindestens eine Probeprüfung mit Uhr. Für Teil 1 sind das zwei Mal 60 Minuten, für Verwaltung und Abrechnung 120 Minuten. Arbeite danach die Fehlerliste ab.
- Letzte Woche: wiederholen, nichts Neues. Geh die Fehlerliste und Deine eigenen Fragen noch einmal durch. Kläre Organisatorisches: Prüfungsort, Uhrzeit, erlaubte Hilfsmittel und was Du mitbringen musst. Das teilt Dir Deine Kammer mit.
- An dem Arbeitstag, der Deiner schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, stellt Dich Deine Praxis frei (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG). Nutze ihn für eine kurze Wiederholung und genug Schlaf.
Lernmethoden, die zur Prüfung passen
Die schriftlichen Aufgaben sind laut Verordnung praxisbezogen. Laut BIBB können neben Fachwissen auch Dein Verständnis für Zusammenhänge und Dein Lösungsweg bewertet werden. Diese Methoden trainieren genau das:
- Sich selbst abfragen. Schließ das Heft und schreib auf, was Du zu einem Thema weißt. Danach vergleichst Du. Das zeigt Lücken schneller als erneutes Lesen.
- Mit Fällen aus der Praxis arbeiten. Nimm einen anonymisierten Behandlungstag: Welche Hygieneschritte, welche Dokumentation, welche Leistungen? So lernst Du den Stoff in dem Zusammenhang, in dem er geprüft wird.
- Laut erklären. Erklär einen Ablauf so, als würdest Du eine neue Auszubildende einarbeiten. Wo Du ins Stocken kommst, fehlt Dir das Warum.
- Verteilt wiederholen. Nimm Dir ein Thema nach ein paar Tagen und nach ein paar Wochen noch einmal vor, statt alles am Ende in einem Block zu lernen.
- In der Lerngruppe prüfen. Stellt Euch gegenseitig Fragen und spielt Situationen am Empfang durch. Für die praktische Prüfung übt Ihr ganze Behandlungsfälle.
Unterlagen: was Du nutzen kannst
Die ersten drei Unterlagen sind frei zugänglich: Verordnung und Rahmenlehrplan beschreiben die Anforderungen; die BIBB-Umsetzungshilfe erläutert sie anhand von Beispielen.
- Ausbildungsordnung (ZahnmedAusbV). Sie enthält die Prüfungsanforderungen und den Ausbildungsrahmenplan für die Praxis.
- KMK-Rahmenlehrplan. Er beschreibt die 13 Lernfelder der Berufsschule. Eine Übersicht steht auf der Seite Ablauf und Lernfelder.
- BIBB-Umsetzungshilfe. Das Bundesinstitut für Berufsbildung erklärt darin die Prüfung und zeigt Beispielaufgaben zu Teil 1 und Teil 2.
- Frühere Prüfungsaufgaben. Ob Deine Kammer alte Aufgaben bereitstellt, verkauft oder gar nicht herausgibt, ist unterschiedlich. Frag dort nach.
- Berufsschule. Lernsituationen, Klassenarbeiten und Probeprüfungen sind auf den Unterricht abgestimmt. Frag Deine Lehrkräfte, welche Unterlagen sie zur Wiederholung empfehlen.
- Deine Praxis. Hygieneplan, Arbeitsanweisungen und Praxissoftware sind echtes Prüfungsmaterial. Frag, ob Du anonymisierte Fälle nachrechnen darfst.
Zum Nachlesen einzelner Themen eignen sich diese Fachbeiträge:
- Hygieneplan und Aufbereitung
- Grundinstrumentarium
- FDI-Zahnschema
- Abkürzungen und Befundkürzel
- Kofferdam anlegen
- BEMA und GOZ
- Heil- und Kostenplan
Prüfungsangst und Prüfungstag
Aufregung vor einer Prüfung ist normal. Was hilft, ist vor allem Gewöhnung: Wer die Aufgabenform kennt und unter Zeitdruck geübt hat, erlebt am Prüfungstag weniger Überraschungen.
- Simuliere die Prüfung vorher mit Uhr, an einem Tisch ohne Handy.
- Lies im Prüfungsraum zuerst alle Aufgaben. Fang mit denen an, die Du sicher lösen kannst, und markiere den Rest für den zweiten Durchgang.
- Plane Anfahrt und Puffer am Vortag. Nimm mit, was Deine Kammer vorgibt.
- Wenn die Angst Dich über Wochen blockiert, hol Dir Unterstützung, etwa ärztlich oder bei einer Beratungsstelle. Auch Lehrkräfte der Berufsschule kennen Ansprechstellen.
Nachteilsausgleich: Für Menschen mit Behinderung sollen die Prüfungsregeln die besonderen Verhältnisse berücksichtigen, etwa bei Prüfungszeiten, Hilfsmitteln oder Gebärdensprachdolmetschern (§ 65 Abs. 1 BBiG). Wie Du das beantragst, erfährst Du bei Deiner Kammer. Frag rechtzeitig vor der Prüfung nach.
Übungsaufgaben nach Prüfungsbereich
Zu jedem Prüfungsbereich haben wir zehn Aufgaben mit Lösung und Begründung geschrieben. Jede Lösung nennt die Vorschrift oder Empfehlung, auf der sie beruht. Die Aufgaben stammen nicht aus Kammerprüfungen.
- Teil 1: Hygiene und Aufbereitung – Risikoeinstufung, Aufbereitung, Freigabe, Händehygiene und Abfall: zehn Übungsaufgaben mit Lösung für Teil 1.
- Teil 1: Empfang und Patientenaufnahme – Schweigepflicht, Anamnese, Kosteninformation, Vorsorge und Leistungserfassung: zehn Übungsaufgaben für Teil 1.
- Teil 2: Assistenz und Dokumentation – Röntgen und Strahlenschutz, Aufklärung, Dokumentation und Zahnschema: Hintergrundwissen für die praktische Prüfung.
- Teil 2: Verwaltung und Abrechnung – GOZ rechnen, BEMA-Füllungen, Vereinbarungen, Fälligkeit, Verzug und Mahnverfahren: zehn Übungsaufgaben für Teil 2.
- Teil 2: Wirtschafts- und Sozialkunde – Probezeit, Kündigung, Urlaub, Berufsschule, Mutterschutz und Sozialversicherung: zehn WiSo-Aufgaben mit Lösung.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) vom 16. März 2022
- KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahnmedizinische Fachangestellte (Beschluss vom 17.12.2021)
- BIBB: Ausbildung gestalten – Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahnmedizinische Fachangestellte (2022)
- § 15 BBiG – Freistellung und Anrechnung (Berufsschule, Prüfungen)
- § 37 BBiG – Abschlussprüfung (Wiederholung, Zeugnis, Gebührenfreiheit)
- § 47 BBiG – Prüfungsordnung
- § 48 BBiG – Zwischenprüfungen
- § 65 BBiG – Berufsausbildung behinderter Menschen