Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten ist eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Seit dem 1. August 2022 gilt die neue Ausbildungsordnung (ZahnmedAusbV). Sie legt fest, was Du in der Praxis lernst. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz regelt den Unterricht in der Berufsschule. Beide sind aufeinander abgestimmt.
Zwei Lernorte, ein Plan
Den größten Teil der Zeit bist Du in Deiner Ausbildungspraxis. Dort lernst Du nach dem Ausbildungsrahmenplan, der als Anlage zur ZahnmedAusbV veröffentlicht ist. Spätestens zu Beginn der Ausbildung muss Deine Praxis daraus einen individuellen Ausbildungsplan für Dich erstellen (§ 5 ZahnmedAusbV). Von der zeitlichen Reihenfolge darf sie abweichen, wenn es betriebliche Gründe oder Gründe in Deiner Person erfordern (§ 3 Abs. 2).
In der Berufsschule lernst Du in Lernfeldern. Das sind Unterrichtseinheiten, die sich an typischen Situationen aus der Zahnarztpraxis orientieren, etwa an einer Kariestherapie oder einem Notfall. Kann Deine Praxis einzelne Inhalte nicht selbst vermitteln, etwa kieferorthopädische Assistenz, nennt der Musterplan des BIBB als Lösung eine Hospitation in einer passenden Praxis, vereinbart mit dem Ausbildungsvertrag.
Was Du in der Praxis lernst: der Ausbildungsrahmenplan
Der Ausbildungsrahmenplan bündelt die Inhalte in zehn berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen. Für jede nennt er zeitliche Richtwerte in Wochen, aufgeteilt auf die ersten 18 Monate und die Monate 19 bis 36.
| Berufsbildposition | Monat 1–18 | Monat 19–36 |
|---|---|---|
| 1. Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtliche Vorgaben erkennen und einhalten | 5 Wochen | – |
| 2. Patientinnen und Patienten individuell betreuen | 15 Wochen | – |
| 3. Über Prävention und Gesundheitsförderung informieren sowie bei Prophylaxemaßnahmen mitwirken | – | 8 Wochen |
| 4. Hygienemaßnahmen durchführen | 20 Wochen | – |
| 5. Medizinprodukte aufbereiten und freigeben | 20 Wochen | – |
| 6. Zahnärztliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen vorbereiten, dabei assistieren und nachbereiten | 10 Wochen | 15 Wochen |
| 7. Bildgebende Verfahren unter Beachtung von Strahlenschutzmaßnahmen durchführen | – | 10 Wochen |
| 8. Bei medizinischen Not- und Zwischenfällen handeln | – | 5 Wochen |
| 9. Arbeitsprozesse organisieren und Qualitätsmanagement umsetzen | – | 14 Wochen |
| 10. Zahnärztliche Leistungen abrechnen | 8 Wochen | 15 Wochen |
Dazu kommen fünf integrative Inhalte, die während der gesamten Ausbildung mitlaufen: Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit, digitalisierte Arbeitswelt sowie Kommunikation und Kooperation. Für Kommunikation und Kooperation nennt der Plan zusätzlich 11 Wochen in den Monaten 19 bis 36.
Wichtig für Dich: Was der Plan den ersten 18 Monaten zuordnet, ist Prüfungsstoff von Teil 1 der Abschlussprüfung. Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist dabei ein eigener Schwerpunkt. Laut BIBB erwirbst Du mit dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss die Sachkunde, die für die Aufbereitung in der Zahnarztpraxis erforderlich ist.
Was Du in der Berufsschule lernst: die 13 Lernfelder
Der KMK-Rahmenlehrplan vom 17. Dezember 2021 umfasst 13 Lernfelder mit insgesamt 840 Unterrichtsstunden, je 280 Stunden pro Ausbildungsjahr. Die Titel stehen hier so, wie sie im Rahmenlehrplan heißen.
| Lernfeld | Jahr | Std. |
|---|---|---|
| LF 1: Die eigene Rolle im Ausbildungsbetrieb mitgestalten | 1. | 80 |
| LF 2: Patienten empfangen und begleiten | 1. | 60 |
| LF 3: Hygienemaßnahmen organisieren und Medizinprodukte aufbereiten | 1. | 80 |
| LF 4: Patienten bei der Kariestherapie begleiten | 1. | 60 |
| LF 5: Patienten bei endodontischen Behandlungen begleiten | 2. | 60 |
| LF 6: Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten | 2. | 60 |
| LF 7: Medizinische Notfälle begleiten | 2. | 40 |
| LF 8: Patienten bei parodontologischen Behandlungen begleiten | 2. | 40 |
| LF 9: Praxisbedarf beschaffen und verwalten | 2. | 80 |
| LF 10: Patienten bei prophylaktischen und kieferorthopädischen Behandlungen begleiten | 3. | 80 |
| LF 11: Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten | 3. | 80 |
| LF 12: Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen anwenden | 3. | 40 |
| LF 13: Arbeitsprozesse organisieren und optimieren | 3. | 80 |
Abrechnung ist kein eigenes Lernfeld. Sie zieht sich durch fast alle Lernfelder: Bei der Kariestherapie, der Endodontie, der Chirurgie, der Parodontologie, der Prophylaxe und der Prothetik bereitest Du jeweils die Leistungsabrechnung mit den Kostenträgern vor. In Lernfeld 11 kommen der Heil- und Kostenplan und die Befundklassen beim Zahnersatz dazu.
Röntgen lernst Du in Lernfeld 12 im dritten Jahr, und zwar unter Anleitung einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes mit Fachkunde im Strahlenschutz. Ob Du Deine Kenntnisse im Strahlenschutz zusätzlich in einer eigenen Prüfung nachweisen musst, regelt nicht die Ausbildungsordnung, sondern Landesrecht. Frag dazu bei Deiner Zahnärztekammer nach.
Berufsschule: wie der Unterricht organisiert ist
Der Rahmenlehrplan gilt bundesweit, die Organisation nicht. Ob Du an einzelnen Wochentagen oder im Blockunterricht zur Schule gehst, legen das Schulrecht Deines Bundeslandes und Deine Berufsschule fest. Manche Länder setzen den Rahmenlehrplan direkt um, andere schreiben eigene Lehrpläne auf seiner Grundlage. Neben den Lernfeldern gibt es berufsübergreifenden Unterricht, etwa Deutsch oder Politik, nach dem Landeslehrplan.
Für den Unterricht muss Dich Deine Praxis freistellen, und die Schulzeit zählt als Ausbildungszeit (§ 15 BBiG). Wann Du ganz frei hast, wie die Stunden angerechnet werden und wie Du Deine Schule findest, steht auf der Seite Berufsschule für ZFA.
Die drei Ausbildungsjahre im Überblick
Wie die Inhalte im Detail verteilt sind, steht in Deinem persönlichen Ausbildungsplan. Die Struktur aus Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan sieht so aus:
1. Ausbildungsjahr: Einstieg, Hygiene und Patientenaufnahme
Du lernst Deine Rolle im Team, Schweigepflicht und Datenschutz kennen. Schwerpunkte sind Hygiene, die Aufbereitung von Medizinprodukten, der Empfang und die Aufnahme von Patientinnen und Patienten sowie die Assistenz bei der Kariestherapie (Lernfelder 1 bis 4).
2. Ausbildungsjahr: Behandlungsassistenz und Teil 1 der Prüfung
Dazu kommen Endodontie, Chirurgie, Parodontologie, medizinische Notfälle und der Einkauf von Praxisbedarf (Lernfelder 5 bis 9). Im vierten Ausbildungshalbjahr soll Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung stattfinden (§ 6 Abs. 2 ZahnmedAusbV).
3. Ausbildungsjahr: Prophylaxe, Prothetik, Röntgen und Teil 2
Prophylaxe und Kieferorthopädie, Prothetik, Röntgen und Strahlenschutz sowie die Organisation von Arbeitsprozessen und Qualitätsmanagement stehen im Mittelpunkt (Lernfelder 10 bis 13). Am Ende folgt Teil 2 der Abschlussprüfung mit der praktischen Prüfung.
Die ganze Zeit über führst Du Deinen Ausbildungsnachweis. Wie das geht, steht im Ratgeber zum Berichtsheft.
Ausbildung verkürzen
Auf gemeinsamen Antrag von Dir und Deiner Praxis muss die Zahnärztekammer die Ausbildungsdauer kürzen, wenn zu erwarten ist, dass Du das Ausbildungsziel in kürzerer Zeit erreichst (§ 8 Abs. 1 BBiG). Wie viel Verkürzung angemessen ist, empfiehlt der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (Empfehlung Nr. 129). Die Kammern orientieren sich daran, können im Einzelfall aber anders entscheiden.
| Grund bei Vertragsabschluss | Verkürzung um |
|---|---|
| Fachoberschulreife oder gleichwertiger Abschluss | bis zu 6 Monate |
| Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife oder abgeschlossene Berufsausbildung | bis zu 12 Monate |
| Alter über 21 Jahre (im Einzelfall) | bis zu 12 Monate |
| Fachlich passende Studienleistungen ab 30 ECTS | bis zu 6 Monate |
Auch einschlägige Berufserfahrung kann angemessen berücksichtigt werden. Die Empfehlung nennt außerdem eine Untergrenze: Bei drei Jahren Regeldauer sollen auch mehrere Verkürzungsgründe zusammen nicht unter 18 Monate Ausbildungszeit führen.
Stell den Antrag am besten schon bei Vertragsabschluss, spätestens so, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildung übrig bleibt. Er muss schriftlich und von beiden Seiten kommen, bei Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern. Belege wie Zeugnisse legst Du bei.
Läuft die Ausbildung schon und Deine Leistungen sind gut, gibt es einen zweiten Weg: die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 1 BBiG. Laut BIBB-Empfehlung liegen überdurchschnittliche Leistungen in der Regel bei einem Notenschnitt besser als 2,49 in Berufsschule und Praxis vor. Die vorgezogene Prüfung soll höchstens sechs Monate vor dem regulären Termin liegen.
Du kommst aus einem anderen Beruf in die Zahnarztpraxis? Was beim Quereinstieg und bei einer Umschulung gilt, liest Du im Ratgeber Quereinstieg zur ZFA.
Ausbildung in Teilzeit
Jede ZFA-Ausbildung kann in Teilzeit laufen, ganz oder für einen Abschnitt (§ 7a BBiG). Das vereinbart Ihr im Ausbildungsvertrag. Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit darf um höchstens 50 Prozent sinken. Die Gesamtdauer verlängert sich dann entsprechend, höchstens auf das Eineinhalbfache der Regeldauer. Bei der ZFA sind das maximal 54 Monate. Gerechnet wird in ganzen Monaten, abgerundet.
Teilzeit und Verkürzung lassen sich kombinieren. Den Antrag auf Verkürzung kannst Du gleich mit der Eintragung des Teilzeitvertrags bei der Kammer verbinden (§ 7a Abs. 4 BBiG).
Die Ausbildungsvergütung darf in Teilzeit sinken, aber prozentual nicht stärker als die Ausbildungszeit (§ 17 Abs. 5 BBiG). Wie viel Azubis regulär verdienen, steht im Überblick zur Ausbildungsvergütung.
Verlängern und wiederholen
In Ausnahmefällen kann die Kammer die Ausbildung auf Deinen Antrag verlängern, wenn das nötig ist, um das Ziel zu erreichen (§ 8 Abs. 2 BBiG). Als Gründe nennt die BIBB-Empfehlung zum Beispiel längere Ausfälle durch Krankheit oder die Betreuung des eigenen Kindes. Deine Praxis wird vorher angehört.
Bestehst Du die Abschlussprüfung nicht, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Dein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG). Bestehst Du vor Ablauf der regulären Zeit, endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe des Ergebnisses.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) vom 16. März 2022
- KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahnmedizinische Fachangestellte (Beschluss vom 17.12.2021)
- BIBB: Ausbildung gestalten – Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahnmedizinische Fachangestellte (2022)
- § 7a BBiG – Teilzeitberufsausbildung
- § 8 BBiG – Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
- § 15 BBiG – Freistellung und Anrechnung (Berufsschule, Prüfungen)
- § 17 BBiG – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
- § 21 BBiG – Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
- § 45 BBiG – Zulassung in besonderen Fällen
- BIBB-Hauptausschuss: Empfehlung Nr. 129 zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer (2021)