Abrechnungs-Lexikon · GOZ 2080

GOZ 2080: Zweiflächige Kompositfüllung

GOZ 2080 ist die zweiflächige Kompositfüllung in Adhäsivtechnik, im Seitenzahn meist eine MO- oder DO-Füllung mit Matrize. Hier steht, was dazu gehört und warum die Matrize zum Abrechnungsstreit geworden ist.
Stand: 556 Punkte71,92 € beim 2,3‑fachen Satz
Inhalt

Ohne Gewähr. Keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung, Stand: 26. Oktober 2026. Das Lexikon erläutert eine Auswahl von 15 der 215 GOZ-Ziffern. Maßgeblich ist das vollständige Gebührenverzeichnis. Mehr zum Hinweis

Leistungsbeschreibung nach GOZ

Anlage 1 GOZ, Abschnitt C: Konservierende Leistungen

Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), zweiflächig, gegebenenfalls einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, gegebenenfalls einschließlich Verwendung von Inserts

Punktzahl: 556 Punkte

Gebühr für GOZ 2080 nach Steigerungsfaktor
SteigerungsfaktorGebühr
1,0-facheinfacher Gebührensatz31,27 €
2,3-fachdurchschnittliche Leistung, darüber Begründung nötig71,92 €
3,5-fachHöchstsatz ohne Vereinbarung nach § 2 GOZ109,45 €

Abrechnungsbestimmungen im Gebührenverzeichnis

  • Neben den Leistungen nach den Nummern 2200 bis 2220 sind die Leistungen nach den Nummern 2050 bis 2130 nicht berechnungsfähig.
  • Die Leistung nach der Nummer 2030 ist je Sitzung für eine Kieferhälfte oder einen Frontzahnbereich höchstens einmal für besondere Maßnahmen beim Präparieren und höchstens einmal für besondere Maßnahmen beim Füllen von Kavitäten berechnungsfähig.

Wortlaut und Punktzahl aus dem Gebührenverzeichnis auf gesetze-im-internet.de. Beträge: Punktzahl × Punktwert 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet (§ 5 Abs. 1 GOZ). Gesondert berechnungsfähige Material- und Laborkosten (§ 4 Abs. 3, § 9 GOZ) sind nicht enthalten. Die übrigen Praxiskosten sind mit der Gebühr abgegolten.

Was GOZ 2080 in der Praxis bedeutet

Karies zwischen zwei Backenzähnen erreicht die Zahnärztin meist nur über die Kaufläche. Die Kavität umfasst dann zwei Flächen, zum Beispiel okklusal und mesial (MO) oder okklusal und distal (DO). Wird sie mit Komposit in Adhäsivtechnik gefüllt, ist das GOZ 2080.

Für die Kontaktfläche zum Nachbarzahn braucht es eine Matrize, oft mit Keil und Ring. Sie formt die Füllung so, dass der Kontaktpunkt wieder dicht ist. Genau an dieser Matrize entzündet sich der wichtigste Streit um die Ziffer, dazu unten mehr.

Die Kompositfüllungen sind nach Flächen gestaffelt: einflächig GOZ 2060, zweiflächig GOZ 2080, dreiflächig GOZ 2100, mehr als dreiflächig GOZ 2120. Abgerechnet wird je Kavität. Die Gebühr umfasst Präparation, Konditionierung und adhäsive Verankerung, Füllungsmaterial, Ausarbeiten, Okklusionskontrolle und Politur in derselben Sitzung.

Komposit bedeutet bei gesetzlich Versicherten nicht automatisch Mehrkosten. Nach BEMA 13, Abrechnungsbestimmung 1, gehören adhäsive Frontzahnfüllungen zur Kassenleistung; im Seitenzahnbereich sind seit 2025 selbstadhäsive Materialien und ausnahmsweise Bulkfill-Komposite erfasst. Nur wenn eine darüber hinausgehende Versorgung gewählt wird, braucht es vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 SGB V. Den Ablauf erklärt der Beitrag GOZ-Vereinbarungen und Mehrkosten. Die Kasse übernimmt in diesem Fall die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung; nur die Mehrkosten tragen die Versicherten. Die Grenze beim Austausch intakter Füllungen erläutert GOZ 2060.

Was du vorbereitest und dokumentierst

  • Matrizensystem, Keile, gegebenenfalls Separierring nach Vorgabe der Behandlerin oder des Behandlers.
  • Adhäsivsystem, Komposit in der bestimmten Farbe, Polymerisationslampe, Finier- und Polierinstrumente, Zahnseide für die Kontaktpunktkontrolle.
  • Trockenlegung, bei Bedarf Kofferdam (GOZ 2040). Anleitung im Beitrag zu Kofferdam in der Assistenz.
  • Dokumentation mit Zahn und Flächen (zum Beispiel 46 MO). Fallen besondere Maßnahmen an, etwa Separieren, Retraktion des Zahnfleisches oder Stillung einer Papillenblutung, getrennt nach Präparieren und Füllen festhalten. Das ist die Grundlage für GOZ 2030.
  • Erschwernisse für einen Faktor über 2,3 notieren, zum Beispiel subgingivale Ausdehnung oder Entfernen einer alten Füllung.

Abrechnungsbestimmungen, Kombinationen und Ausschlüsse

  • Keine Füllung neben einer Krone oder Teilkrone am selben Zahn (Bestimmung zu GOZ 2200 bis 2220). Der einfache plastische Aufbau zur Kronenvorbereitung fällt unter GOZ 2180. Beim mehrschichtigen adhäsiven Kompositaufbau ist dagegen die Analogberechnung strittig: Die BZÄK befürwortet sie, die PKV ordnet ihn GOZ 2180 mit 2197 zu. Einzelheiten stehen im Streitabschnitt zu GOZ 2180.
  • GOZ 2197 für die adhäsive Befestigung kommt nach BZÄK- und PKV-Kommentar nicht dazu. Der BZÄK-Kommentar rechnet Konditionierung und adhäsive Verankerung zur Füllungsgebühr; Gerichte haben die Kombination mehrfach abgelehnt. Zur fortbestehenden Gegenauffassung der ZÄK Nordrhein siehe GOZ 2197.
  • GOZ 2030 ist je Sitzung und Kieferhälfte oder Frontzahnbereich höchstens einmal beim Präparieren und einmal beim Füllen berechnungsfähig (Bestimmung oben).
  • Zusätzlich berechnungsfähig sind laut BZÄK-Kommentar unter anderem Kofferdam (GOZ 2040) und Maßnahmen zur Pulpaerhaltung (GOZ 2330, 2340).

Wo die Auslegung strittig ist

GOZ 2030 für die Formgebungshilfe neben der Kompositfüllung. Bei den Füllungen ohne Adhäsivtechnik (GOZ 2050, 2070, 2090, 2110) nennt der Leistungstext das Anlegen einer Matrize ausdrücklich. Bei den Kompositfüllungen fehlt dieser Zusatz. Der BZÄK-Kommentar folgert daraus: Die Formgebungshilfe ist bei GOZ 2060 bis 2120 kein Leistungsbestandteil und kann als besondere Maßnahme nach GOZ 2030 berechnet werden. Dient der Keil zusätzlich der Separation oder der Blutstillung, sieht der Kommentar darin ohnehin eine besondere Maßnahme.

Die PKV-Kommentierung hält dagegen: Nach der Begründung der Bundesregierung zur GOZ-Novelle umfassen die Kompositfüllungen „ggf. auch Unterfüllungen und die Anwendung von Formungshilfen“. Eine zusätzliche Berechnung nach GOZ 2030 für Matrize oder Formgeber sei deshalb nicht zulässig.

Dieser Punkt ist offen. Ob eure Praxis sie ansetzt, entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt. Für dich zählt, dass in der Dokumentation steht, was tatsächlich gemacht wurde: Matrize, Keil zur Separation, Blutstillung.

Kariesdetektor und Laserfluoreszenz werden laut BZÄK-Kommentar analog berechnet, laut PKV-Kommentierung gar nicht. Einzelheiten bei GOZ 2060.

Hinweis: ohne Gewähr · Stand: 26. Oktober 2026

Keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung. Wir prüfen alle Angaben sorgfältig gegen Verordnungstext, Kommentare und Urteile, übernehmen aber keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind der jeweils geltende Verordnungstext, die aktuellen Kommentierungen und die Entscheidung der Zahnärztin oder des Zahnarztes im Einzelfall. Kommentare und Urteile geben wir sinngemäß wieder.

Das Lexikon erläutert eine Auswahl von 15 der 215 GOZ-Ziffern. Maßgeblich ist das vollständige Gebührenverzeichnis.

Quellen

Verwandte Ziffern

  • GOZ 2060: Einflächige Kompositfüllung

    GOZ 2060 ist die einflächige Füllung aus Komposit in Adhäsivtechnik, zum Beispiel auf der Kaufläche oder am Zahnhals. Hier steht, was in der Gebühr steckt und wann bei gesetzlich Versicherten eine Mehrkostenvereinbarung nötig ist.

  • GOZ 2100: Dreiflächige Kompositfüllung

    GOZ 2100 ist die dreiflächige Kompositfüllung in Adhäsivtechnik, typisch die MOD-Füllung im Backenzahn. Hier steht, was in der Gebühr steckt, was du dokumentierst und wie sich der Streit um GOZ 2197 entwickelt hat.

  • GOZ 2120: Mehr als dreiflächige Kompositfüllung

    GOZ 2120 ist die Kompositfüllung in Adhäsivtechnik mit mehr als drei Flächen, dazu zählen auch Ecken- und Höckeraufbauten. Hier steht, wie sie sich vom Aufbau vor einer Krone abgrenzt und wo das umstritten ist.

  • GOZ 2030: Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

    GOZ 2030 vergütet Zusatzschritte wie Separieren, Zahnfleisch verdrängen oder eine starke Papillenblutung stillen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. Hier steht, wie oft die Ziffer gehen kann und wo sie umstritten ist.

  • GOZ 2197: Adhäsive Befestigung

    GOZ 2197 vergütet den Mehraufwand, wenn ein Inlay, eine Krone, ein Stift oder ein Aufbau mit Adhäsivtechnik am Zahn befestigt wird. Hier steht, wann die Ziffer anfällt und wo PKV, Beihilfe und Kammern sie unterschiedlich lesen.

Mehr zur Abrechnung