ZFA-Ausbildung

ZFA-Abschlussprüfung: Teil 1 und Teil 2 erklärt

Seit 2022 gibt es keine Zwischenprüfung mehr. Die Abschlussprüfung hat zwei Teile, und beide zählen. Hier findest Du Prüfungsbereiche, Zeiten und Gewichtung laut Verordnung und was das für Deine Vorbereitung heißt.
Stand: Oktober 2026Grundlage: §§ 6–17 ZahnmedAusbV, §§ 37, 43–45 BBiG
Inhalt

Die Abschlussprüfung nimmt Deine Zahnärztekammer ab. Wie sie aufgebaut ist, steht für alle Kammern gleich in der Ausbildungsordnung (ZahnmedAusbV) von 2022. Unterschiedlich sind Termine, Anmeldeformulare und organisatorische Details. Die findest Du bei Deiner Kammer.

Was aus der Zwischenprüfung wurde

Nach der alten Ausbildungsordnung von 2001 gab es eine Zwischenprüfung. Sie diente der Ermittlung des Ausbildungsstandes (§ 48 BBiG) und zählte nicht zur Abschlussnote. Seit dem 1. August 2022 gilt die gestreckte Abschlussprüfung. Sie besteht aus zwei Teilen, die zeitlich auseinanderliegen und beide in Dein Ergebnis eingehen. Eine Zwischenprüfung entfällt damit (§ 48 Abs. 2 BBiG).

Teil 1 liegt mit dem vierten Ausbildungshalbjahr ungefähr dort, wo früher die Zwischenprüfung war. Deshalb sprechen viele in Praxis und Berufsschule weiter von der „Zwischenprüfung“. Der Unterschied ist wichtig: Teil 1 zählt 35 Prozent und lässt sich nicht einzeln wiederholen. Übungsaufgaben zur alten Zwischenprüfung passen deshalb nur noch bedingt. Übungen zu den neuen Prüfungsbereichen von Teil 1 findest Du zu Hygiene und Aufbereitung und zu Empfang und Patientenaufnahme.

Aufbau auf einen Blick

Prüfungsbereiche der ZFA-Abschlussprüfung mit Form, Zeit und Gewichtung
Prüfungsbereich und FormZeitAnteil
Teil 1 · viertes Ausbildungshalbjahr
Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinproduktenschriftlich, praxisbezogen60 Min.25 %
Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patientenschriftlich, praxisbezogen60 Min.10 %
Teil 2 · Ende der Ausbildung
Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen MaßnahmenArbeitsaufgabe mit Dokumentation und Fachgespräch, plus 15 Min. Vorbereitung30 + max. 30 Min.30 %
Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungenschriftlich, praxisbezogen120 Min.25 %
Wirtschafts- und Sozialkundeschriftlich, praxisbezogen60 Min.10 %

Quelle: §§ 8–16 ZahnmedAusbV. „Schriftlich“ heißt: Du bearbeitest praxisbezogene Aufgaben schriftlich. Laut BIBB ist auch Multiple- oder Single-Choice möglich.

Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr

Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden, den genauen Termin legt die Kammer fest (§ 6 ZahnmedAusbV). Geprüft wird, was der Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate vorsieht, und der passende Berufsschulstoff (§ 7). Bis dahin müssen diese Inhalte in Deiner Praxis vollständig vermittelt sein. Sprich Deine Ausbilderin oder Deinen Ausbilder an, wenn Dir etwas fehlt.

Hygienemaßnahmen und Aufbereitung von Medizinprodukten

60 Minuten, 25 Prozent der Endnote. Du zeigst, dass Du Hygienemaßnahmen für Behandlungen vorbereiten und umsetzen kannst. Dazu kommen die Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten, die Aufbereitung selbst, die Freigabe und ihre Dokumentation sowie Arbeitsschutz und Umweltschutz (§ 9).

Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten

60 Minuten, 10 Prozent. Hier geht es um Anliegen von Patientinnen und Patienten, die Aufnahme und Unterstützung bei der Anamnese, Datenschutz und Schweigepflicht. Du erklärst Vorsorge und Behandlungsabläufe verständlich und erfasst Leistungen für die Abrechnung (§ 10).

Dein Ergebnis aus Teil 1 bekommst Du schriftlich oder elektronisch mitgeteilt (§ 37 Abs. 2 BBiG).

Teil 2 am Ende der Ausbildung

Teil 2 findet am Ende der Ausbildung statt und umfasst den gesamten Ausbildungsrahmenplan. Was schon in Teil 1 geprüft wurde, kommt nur noch vor, soweit es für die Feststellung Deiner beruflichen Handlungsfähigkeit nötig ist (§ 11).

Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen

Das ist der praktische Teil und mit 30 Prozent der am stärksten gewichtete Prüfungsbereich. Du führst eine Arbeitsaufgabe durch, dokumentierst sie mit praxisüblichen Unterlagen und sprichst danach mit dem Prüfungsausschuss darüber (§ 13). Ablauf, Bewertung und Übungsideen stehen ausführlich im Ratgeber zur praktischen Prüfung.

Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen

120 Minuten, 25 Prozent. Du prüfst erbrachte Leistungen anhand der Behandlungsdokumentation auf Abrechenbarkeit und erstellst Kostenpläne auf Grundlage von Therapieplänen und Gebührenordnungen, inklusive Zuschüssen der Versicherungsträger. Dazu kommen Rechnungen, Mahnwesen und die Plausibilitätsprüfung wiederkehrender Abrechnungen, bevor sie an die zuständigen zahnärztlichen Organisationen gehen (§ 14). In der Praxis heißt das: BEMA und GOZ, Heil- und Kostenpläne und die Abrechnung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten, 10 Prozent. Geprüft werden allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt (§ 15). Viele dieser Themen kennst Du aus Lernfeld 1, etwa Ausbildungsvertrag, Arbeitsrecht und Sozialversicherung.

Für den Arbeitstag direkt vor der schriftlichen Abschlussprüfung muss Dich Deine Praxis freistellen (§ 15 Abs. 1 BBiG).

Wann Du bestanden hast

Bestanden hast Du, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind (§ 16):

  1. Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“,
  2. Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“,
  3. mindestens zwei der drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichend“,
  4. kein Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“.

Ein schwaches Teil 1 kannst Du also mit einem guten Teil 2 ausgleichen. Umgekehrt geht das nicht: Teil 2 muss für sich „ausreichend“ sein.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Reicht es knapp nicht, kannst Du in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen (§ 17). Möglich ist das nur für „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“, wenn der Bereich schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde und die Ergänzung über das Bestehen entscheiden kann. Sie dauert etwa 15 Minuten. Das bisherige Ergebnis und die mündliche Prüfung werden im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.

Zulassung und Anmeldung

Über die Zulassung zu Teil 1 und zu Teil 2 entscheidet die Kammer jeweils gesondert (§ 44 BBiG). Für Teil 1 brauchst Du:

  • die vorgeschriebene Ausbildungszeit bis zu diesem Zeitpunkt,
  • einen geführten Ausbildungsnachweis, den Du über Deine Praxis vorlegst,
  • ein Ausbildungsverhältnis, das bei der Kammer eingetragen ist.

Für Teil 2 kommt die Teilnahme an Teil 1 dazu. Ob Teil 1 gut lief, spielt für die Zulassung keine Rolle. Konntest Du Teil 1 ohne eigenes Verschulden nicht ablegen, etwa wegen Krankheit, legst Du ihn zusammen mit Teil 2 ab. Wie die Anmeldung abläuft, welche Fristen gelten und welche Formulare Du brauchst, veröffentlicht Deine Kammer.

Sind Deine Leistungen überdurchschnittlich, ist auch eine vorzeitige Zulassung möglich (§ 45 BBiG). Mehr dazu im Abschnitt Ausbildung verkürzen.

Nicht bestanden: Wiederholung

Die Abschlussprüfung kannst Du zweimal wiederholen (§ 37 Abs. 1 BBiG). Teil 1 lässt sich nicht einzeln wiederholen. Laut BIBB wiederholst Du dann Teil 1 und Teil 2, kannst Dich aber auf Antrag von bereits bestandenen Prüfungsbereichen befreien lassen. Auf Dein Verlangen verlängert sich die Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Die Abschlussprüfung selbst ist für Dich gebührenfrei.

Vorbereitung: so gehst Du vor

Die Prüfungen sind praxisbezogen. Reines Auswendiglernen hilft wenig, wenn Du nicht erklären kannst, warum Du etwas so machst. Einen Lernplan ab sechs Monaten vorher und Übungsaufgaben mit Lösungen zu jedem Prüfungsbereich findest Du in der Prüfungsvorbereitung. Diese Schritte lassen sich direkt aus der Verordnung ableiten:

  1. Ausbildungsrahmenplan als Checkliste nutzen. Hake mit Deiner Ausbilderin oder Deinem Ausbilder ab, welche Positionen aus den ersten 18 Monaten Du schon sicher beherrschst. Die Inhalte zu vermitteln, ist Pflicht der Praxis (§ 14 BBiG). Sprich Lücken deshalb früh an.
  2. Prüfungsanforderungen lesen. §§ 9, 10 und 13 bis 15 ZahnmedAusbV beschreiben genau, was Du nachweisen sollst. Formuliere jede Anforderung als Frage und beantworte sie mit einem Fall aus Deiner Praxis.
  3. Abläufe laut erklären. Hygienekette, Aufbereitung und Freigabe, Patientenaufnahme: Sprich die Schritte und ihre Begründung aus, so wie im Fachgespräch.
  4. Abrechnung mit echten Fällen üben. Nimm anonymisierte Behandlungsabläufe aus Deiner Praxis und rechne sie nach.
  5. Beispielaufgaben anschauen. Die BIBB-Umsetzungshilfe enthält Beispielaufgaben zu Teil 1 und Teil 2. Frag zusätzlich in Berufsschule und Kammer nach Übungsmaterial für die neue Prüfung.

So kann eine Aufgabe in Teil 1 aussehen. Das BIBB nennt als Beispiel eine Situation am Morgen vor Behandlungsbeginn: Die wasserführenden Systeme der Behandlungseinheit werden durchgespült. Gefragt wird zum Beispiel, warum das nötig ist, ob dabei Übertragungsinstrumente aufgesteckt sein dürfen und wer verpackte Instrumente nach der Sterilisation freigeben darf.

Quellen

Abschlussprüfung

Häufige Fragen

Kurz beantwortet. Verbindlich sind die Prüfungs- und Ausbildungsregeln Deiner Zahnärztekammer.

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