Abrechnungs-Lexikon · GOZ 2100
GOZ 2100: Dreiflächige Kompositfüllung
Inhalt
Ohne Gewähr. Keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung, Stand: 26. Oktober 2026. Das Lexikon erläutert eine Auswahl von 15 der 215 GOZ-Ziffern. Maßgeblich ist das vollständige Gebührenverzeichnis. Mehr zum Hinweis
Leistungsbeschreibung nach GOZ
Anlage 1 GOZ, Abschnitt C: Konservierende Leistungen
Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), dreiflächig, gegebenenfalls einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, gegebenenfalls einschließlich Verwendung von Inserts
Punktzahl: 642 Punkte
| Steigerungsfaktor | Gebühr |
|---|---|
| 1,0-facheinfacher Gebührensatz | 36,11 € |
| 2,3-fachdurchschnittliche Leistung, darüber Begründung nötig | 83,05 € |
| 3,5-fachHöchstsatz ohne Vereinbarung nach § 2 GOZ | 126,38 € |
Abrechnungsbestimmungen im Gebührenverzeichnis
- Neben den Leistungen nach den Nummern 2200 bis 2220 sind die Leistungen nach den Nummern 2050 bis 2130 nicht berechnungsfähig.
Wortlaut und Punktzahl aus dem Gebührenverzeichnis auf gesetze-im-internet.de. Beträge: Punktzahl × Punktwert 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet (§ 5 Abs. 1 GOZ). Gesondert berechnungsfähige Material- und Laborkosten (§ 4 Abs. 3, § 9 GOZ) sind nicht enthalten. Die übrigen Praxiskosten sind mit der Gebühr abgegolten.
Verwandte Ziffern
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GOZ 2080 ist die zweiflächige Kompositfüllung in Adhäsivtechnik, im Seitenzahn meist eine MO- oder DO-Füllung mit Matrize. Hier steht, was dazu gehört und warum die Matrize zum Abrechnungsstreit geworden ist.
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Mehr zur Abrechnung
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