Wie oft Du in der Schule sitzt und welche Schule zuständig ist, hängt vom Bundesland ab. Freistellung und Anrechnung auf die Arbeitszeit sind dagegen bundesweit im Berufsbildungsgesetz geregelt.
Die Berufsschule im dualen System
Die ZFA-Ausbildung ist dual: Du lernst in der Zahnarztpraxis und in der Berufsschule. Für die Praxis gelten Bundesrecht, also das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Ausbildungsordnung ZahnmedAusbV. Die Berufsschule gehört dagegen zum Schulwesen der Länder. Ihr Schulgesetz regelt zum Beispiel, wer berufsschulpflichtig ist, wie Zeugnisse aussehen und wo die Fachklassen sind.
Damit beides zusammenpasst, gibt es für die Schule einen bundesweiten Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK). Er ist mit der Ausbildungsordnung abgestimmt. Laut KMK umfasst der Unterricht mindestens 12 Wochenstunden, berufsbezogen und berufsübergreifend, etwa Deutsch oder Politik.
Teilzeitunterricht oder Blockunterricht
Ob Du an einzelnen Wochentagen oder in Blöcken zur Schule gehst, ist regional verschieden. Die KMK nennt beide Formen:
- Im Teilzeitunterricht bist Du jede Woche an festen Tagen in der Schule, die übrigen Tage in der Praxis.
- Im Blockunterricht wechselst Du zwischen mehreren Schulwochen am Stück und längeren Phasen in der Praxis. Diese Form wird laut KMK vor allem genutzt, wenn Fachklassen an wenigen Standorten gebündelt sind und tägliches Pendeln nicht zumutbar wäre.
Zwei Beispiele aus Kammerangaben:
- In Bayern hast Du laut Landeszahnärztekammer im ersten Ausbildungsjahr an ein bis zwei Tagen pro Woche Unterricht, im zweiten und dritten Jahr an einem Tag.
- In Sachsen nennt die Landeszahnärztekammer mehrere Berufsschulstandorte. In Dresden gibt es zusätzlich ein eigenes Zeitmodell, das sogenannte 2-2-1-Modell.
Wie es bei Dir läuft, erfährst Du von Deiner Berufsschule. Ein Muster, das für ganz Deutschland gilt, gibt es nicht.
Was Du in der Berufsschule lernst
Der Unterricht folgt 13 Lernfeldern mit zusammen 840 Stunden, je 280 pro Ausbildungsjahr. Sie reichen vom Empfang der Patientinnen und Patienten über Hygiene, Endodontie und Prothetik bis zu Röntgen und Praxisorganisation. Abrechnung zieht sich durch fast alle Lernfelder. Alle Lernfelder mit Titeln und Stunden stehen auf der Seite Ablauf und Lernfelder.
Was Du in der Schule durchnimmst, gehört auch in Dein Berichtsheft, am besten mit Lernfeld.
Freistellung und Anrechnung auf die Arbeitszeit
Für die Berufsschule muss Dich Deine Praxis freistellen (§ 15 Abs. 1 BBiG). Das heißt:
- Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darf sie Dich vorher nicht beschäftigen.
- Einmal pro Woche ist ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden à mindestens 45 Minuten ganz frei von der Praxis.
- In Blockwochen mit mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen bist Du ebenfalls freigestellt. Erlaubt sind höchstens zwei Stunden zusätzliche betriebliche Ausbildung pro Woche.
- Am Arbeitstag direkt vor der schriftlichen Abschlussprüfung hast Du ebenfalls frei.
Die Schulzeit wird auf Deine Ausbildungszeit angerechnet (§ 15 Abs. 2 BBiG). Wie, hängt vom Tag ab:
| Situation | Wird angerechnet mit |
|---|---|
| Langer Berufsschultag (mehr als fünf Unterrichtsstunden), einmal pro Woche | Deiner durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit |
| Blockwoche (mindestens 25 Stunden, fünf Tage) | Deiner durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit |
| Jeder andere Schultag | der Unterrichtszeit einschließlich Pausen und notwendiger Wege zwischen Schule und Praxis |
Ein Beispiel: Du hast eine 40-Stunden-Woche an fünf Tagen, also im Schnitt acht Stunden pro Tag. Dein langer Schultag zählt dann mit acht Stunden, auch wenn der Unterricht kürzer ist. Bei einer Woche mit nur diesem einen Schultag bleiben für die restlichen vier Tage 32 Stunden in der Praxis.
Deine Ausbildungsvergütung läuft für die Zeit der Freistellung weiter (§ 19 Abs. 1 BBiG). Die Berufsschule zu besuchen, ist umgekehrt Deine Pflicht: Nach § 13 BBiG musst Du an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, für die Du freigestellt wirst.
Wenn Du unter 18 bist
Für Auszubildende unter 18 gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 15 Abs. 3 BBiG). Dessen § 9 enthält dieselben Freistellungsregeln. Er spricht von Anrechnung auf die Arbeitszeit und stellt ausdrücklich klar, dass durch den Berufsschulbesuch kein Entgelt ausfallen darf. Das Verbot, vor einem Unterricht vor 9 Uhr zu arbeiten, gilt danach auch für Volljährige, die noch berufsschulpflichtig sind.
Berufsschulzeugnis und Abschlussprüfung
Die Berufsschule stellt eigene Zeugnisse nach dem Schulrecht Deines Landes aus. Die Abschlussprüfung nimmt dagegen die Zahnärztekammer ab. Ihr Ergebnis setzt sich nach § 16 ZahnmedAusbV aus den fünf Prüfungsbereichen von Teil 1 und Teil 2 zusammen. Berufsschulnoten zählen dort nicht mit. Wie die Prüfung aufgebaut ist, erklärt die Seite Abschlussprüfung.
Unwichtig sind die Noten trotzdem nicht. Auf Deinen Antrag weist die Kammer Deine Berufsschulleistungen auf dem Prüfungszeugnis aus (§ 37 Abs. 3 BBiG). Und gute Leistungen in Schule und Praxis brauchst Du, wenn Du vorzeitig zur Prüfung willst.
So findest Du Deine Berufsschule
Wo es Fachklassen für ZFA gibt, legen die Länder fest. Die Listen der Kammern in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein nennen zu jeder Schule ein Einzugsgebiet. Ob dabei der Ort Deiner Praxis oder Dein Wohnort zählt, regelt das Schulrecht Deines Landes. Im Zweifel fragst Du die Schule oder die Kammer.
Wer Dich anmeldet, ist unterschiedlich geregelt. In Hamburg meldet die Zahnärztekammer Dich mit dem Ausbildungsvertrag bei der Berufsschule an. In Brandenburg meldet die Praxis Dich beim Oberstufenzentrum an und schickt der Kammer eine Kopie. Frag bei Vertragsabschluss in Deiner Praxis nach, wer sich kümmert.
Diese Kammern veröffentlichen ein Verzeichnis oder nennen die ZFA-Berufsschulen in ihrem Bereich:
- Bayern: Bayerische Berufsschulen für ZFA
- Berlin: Schulen auf der Ausbildungsseite der Kammer
- Brandenburg: Berufsbildende Schulen (Oberstufenzentren)
- Bremen: Berufsschulen in Bremen und Bremerhaven
- Hamburg: Berufliche Schule BS 15
- Hessen: Berufsschulen in Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern: Berufsschulen mit Einzugsgebieten
- Niedersachsen: Adressen der berufsbildenden Schulen (PDF)
- Nordrhein: Berufskollegs nach Bezirksstellen
- Saarland: Marie-Curie-Schule Völklingen (auf der Ausbildungsseite)
- Sachsen: Berufsschulstandorte auf der Azubi-Seite
- Sachsen-Anhalt: Fakten zur Berufsausbildung mit Berufsschulen
- Schleswig-Holstein: Berufsschulen mit Fachklassen (PDF, Stand 07/2022)
- Thüringen: Berufsschulen in Thüringen
- Westfalen-Lippe: Berufskollegs im Merkblatt zur Ausbildung (PDF)
Für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben wir auf den Seiten der Kammer keine Liste gefunden. Dort hilft die Ausbildungsberatung der Kammer weiter. Alle Kammern mit Ausbildungsseite stehen in der Übersicht nach Kammer.
Quellen
- Kultusministerkonferenz: Berufsschule (Lernort, Unterrichtsumfang, Organisation)
- KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahnmedizinische Fachangestellte (Beschluss vom 17.12.2021)
- § 15 BBiG – Freistellung und Anrechnung (Berufsschule, Prüfungen)
- § 19 BBiG – Fortzahlung der Vergütung
- § 37 BBiG – Abschlussprüfung (Wiederholung, Zeugnis, Gebührenfreiheit)
- § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz – Berufsschule
- § 16 ZahnmedAusbV – Gewichtung der Prüfungsbereiche und Bestehen der Abschlussprüfung
- Bayerische Landeszahnärztekammer: Ausbildung ZFA (Berufsschultage)
- Landeszahnärztekammer Sachsen: Informationen für Azubis (Berufsschulstandorte)
- Zahnärztekammer Hamburg: Ausbildung ZFA (Anmeldung zur Berufsschule)
- Landeszahnärztekammer Brandenburg: Ausbildung und Umschulung (Oberstufenzentren)