Für die ZFA-Ausbildung brauchst Du eine Zahnarztpraxis, die Dich ausbildet. Zur dualen Ausbildung gehört die Berufsschule. Wer Dich anmeldet, klärst Du mit Deiner Praxis. Diese Seite hilft Dir bei Suche und Auswahl. Welche Kammer für Deine Region zuständig ist und was sie vorgibt, steht in der Übersicht nach Kammer.
Voraussetzungen für einen Ausbildungsplatz
Einen bestimmten Schulabschluss schreibt das Gesetz nicht vor. Der Rahmenlehrplan der Berufsschule baut auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses auf. Welchen Abschluss eine Praxis erwartet, entscheidet sie selbst. Mit Fachoberschulreife oder Abitur kannst Du die Ausbildung später unter Umständen verkürzen.
Bist Du bei Ausbildungsbeginn noch nicht 18, brauchst Du eine ärztliche Erstuntersuchung. Sie darf bei Beginn nicht älter als 14 Monate sein, und Deine Praxis braucht die Bescheinigung (§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz). Wer aus einem anderen Beruf kommt, findet im Ratgeber Quereinstieg zur ZFA die passenden Wege.
Zeitplan: Wann Du Dich bewirbst
Wann die Ausbildung beginnen kann, regelt jede Kammer etwas anders. Die Zahnärztekammer Berlin bittet um einen Beginn im Februar oder am 1. August. Im Saarland war die Einschulung der neuen Azubis an der Berufsschule 2026 am 10. August. Frag bei Deiner Kammer oder Wunschpraxis nach, welcher Start möglich ist, und plane von dort rückwärts:
- Im Jahr davor: Beruf kennenlernen, am besten mit einem Praktikum in einer Zahnarztpraxis.
- Danach: Stellen sammeln, Bewerbungsunterlagen vorbereiten und Dich bei mehreren Praxen bewerben.
- Vor der Zusage: Probetag oder Praktikum in der Praxis, die Dich einstellen möchte.
- Nach der Zusage: Vertrag unterschreiben. Die Praxis beantragt die Eintragung bei der Kammer (§ 36 BBiG). Bist Du unter 18, kümmerst Du Dich um die Erstuntersuchung.
Wie Anschreiben und Lebenslauf für eine Ausbildung aussehen, zeigt unser Bewerbungsratgeber im Abschnitt Ausbildungsplatz.
Ausbildungsplätze in Deiner Nähe finden
Es gibt keine zentrale Liste aller ZFA-Ausbildungsstellen. Am meisten siehst Du, wenn Du mehrere Wege kombinierst.
Stellenangebote auf ZFA mal anders
In unseren Stellenangeboten filterst Du nach „Ausbildung“ und suchst nach Ort und Umkreis. So siehst Du, welche Praxen in Deiner Nähe gerade Azubis suchen. Willst Du lieber gefunden werden, legst Du ein Stellengesuch an und wählst als Anstellungsart „Ausbildung“.
Ausbildungsstellen für ZFA ansehen
Zu den AusbildungsstellenJobsuche der Bundesagentur für Arbeit
Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit hat einen eigenen Bereich für Ausbildungsstellen. Such dort nach „Zahnmedizinische Fachangestellte“ und gib Deinen Ort ein.
Praxen direkt ansprechen
Nicht jede Praxis schreibt ihre Ausbildungsstelle aus. Eine kurze Initiativbewerbung bei Praxen in Deiner Umgebung kann sich lohnen, besonders wenn Du dort schon Patientin oder Patient bist oder ein Praktikum gemacht hast.
Lehrstellenbörsen der Zahnärztekammern
Viele Kammern betreiben eine Stellenbörse, in der Praxen Ausbildungsplätze anbieten. Geprüft am 26.10.2026:
- Baden-Württemberg: Stellenbörse der LZK BW (Kategorie Auszubildende ZFA)
- Bayern: Stellenmarkt der bayerischen Zahnärzte
- Berlin: Stellen- und Praxisbörse der Berliner Zahnärzteschaft, Bereich Ausbildung
- Brandenburg: Jobbörse für ZFA-Azubis in Brandenburg
- Bremen: Ausbildungsangebote der Kammer
- Hamburg: Stellenbörse der Kammer mit Ausbildungsplatz-Angeboten
- Hessen: Stellenmarkt der LZKH (Ausbildungsplatz ZFA)
- Mecklenburg-Vorpommern: Ausbildungsangebote der Kammer
- Niedersachsen: Dentoffert, Stellenportal von ZKN und ZÄK Nordrhein
- Nordrhein: Dentoffert, Stellenportal von ZÄK Nordrhein und ZKN
- Rheinland-Pfalz: Stellenbörse der BZK Koblenz, Stellenbörse Azubi der BZK Trier
- Saarland: Ausbildungsangebote der Kammer
- Sachsen: Stellenangebote der LZK Sachsen (Ausbildungsstellen)
- Sachsen-Anhalt: Stellenbörse der Kammer (Filter Auszubildende)
- Schleswig-Holstein: Stellenmarkt der Kammer
- Thüringen: Stellen- und Praxisbörse (Ausbildungsplatz ZFA)
- Westfalen-Lippe: Stellenmarkt ZFA der Kammer
Niedersachsen und Nordrhein nutzen gemeinsam das Portal Dentoffert. Ob der Stellenmarkt der bayerischen Zahnärzte eine eigene Kategorie für Ausbildungsplätze hat, konnten wir nicht prüfen.
Praktikum und Probetag
Ein Praktikum zeigt Dir, ob der Beruf zu Dir passt, bevor Du Dich für drei Jahre festlegst. Du siehst den Empfang, die Assistenz am Behandlungsstuhl und die Aufbereitung der Instrumente. Ein Schülerpraktikum organisierst Du meist über Deine Schule. Manche Kammerbörsen führen Praktikumsplätze, die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt etwa hat dafür einen eigenen Filter.
Viele Praxen laden vor einer Zusage zu einem Probetag ein. Was Du dafür klären solltest, steht im Bewerbungsratgeber unter Vorstellungsgespräch und Probearbeiten. Achte an dem Tag nicht nur darauf, wie Du ankommst, sondern auch darauf, wie das Team mit Azubis umgeht.
Woran Du eine gute Ausbildungspraxis erkennst
Alle Praxen bilden nach derselben Ausbildungsordnung aus. Wie gut das im Alltag klappt, ist verschieden. Diese Fragen kannst Du im Gespräch stellen:
- Wer ist meine Ausbilderin oder mein Ausbilder? Die Praxis muss selbst ausbilden oder jemanden ausdrücklich damit beauftragen (§ 14 BBiG).
- Gibt es einen Ausbildungsplan für mich? Die Praxis erstellt ihn auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans, spätestens zu Beginn der Ausbildung (§ 5 ZahnmedAusbV).
- Wann schreibe ich mein Berichtsheft? Dafür muss Dir die Praxis Zeit am Arbeitsplatz geben (§ 14 Abs. 2 BBiG). Mehr dazu im Ratgeber zum Berichtsheft.
- Wie hoch ist die Vergütung? Vergleich sie mit den Werten Deiner Kammer und der gesetzlichen Mindestvergütung.
- Wie werden Azubis auf die Prüfung vorbereitet, und wie sieht es nach der Ausbildung mit einer Übernahme aus?
Bei Fachpraxen lohnt eine Nachfrage, wie alle Inhalte abgedeckt werden. Kann eine Praxis Teile des Ausbildungsrahmenplans nicht selbst vermitteln, nennt das BIBB eine Hospitation in einer anderen Praxis als Lösung. Manche Kammern schreiben sie vor: In Bremen müssen Azubis aus kieferorthopädischen, kieferchirurgischen oder Bundeswehrpraxen eine Hospitation in einer allgemeinzahnärztlichen Praxis nachweisen.
Ausbildungsvertrag und Probezeit
Den wesentlichen Inhalt des Vertrags muss die Praxis spätestens vor Ausbildungsbeginn in Textform festhalten (§ 11 BBiG). Dazu gehören unter anderem Beginn und Dauer, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub und die Form des Berichtshefts. Bei Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter zustimmen (§ 107 BGB).
Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten (§ 20 BBiG). In dieser Zeit können Du und die Praxis den Vertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden, aber nur schriftlich. Eine elektronische Kündigung reicht nicht (§ 22 BBiG).
Nach der Probezeit kann die Praxis nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Du selbst kannst mit vier Wochen Frist kündigen, wenn Du die Ausbildung aufgibst oder einen anderen Beruf lernen willst. Mehr zu Verträgen im Berufsleben steht im Magazin unter Arbeitsvertrag und Kündigung als ZFA.
Quellen
- KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahnmedizinische Fachangestellte (Beschluss vom 17.12.2021)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) vom 16. März 2022
- § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz – Erstuntersuchung
- § 11 BBiG – Vertragsabfassung (Form des Ausbildungsnachweises)
- § 14 BBiG – Pflichten der Ausbildenden
- § 36 BBiG – Eintragung des Ausbildungsvertrags
- § 20 BBiG – Probezeit
- § 107 BGB – Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- § 22 BBiG – Kündigung
- BIBB: Ausbildung gestalten – Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahnmedizinische Fachangestellte (2022)
- Bundesagentur für Arbeit: Jobsuche, Bereich Ausbildung
- Zahnärztekammer Berlin: ZFA-Grundausbildung (Ausbildungsbeginn)
- Ärztekammer des Saarlandes, Abteilung Zahnärzte: Ausbildung (Einschulung 2026)
- Zahnärztekammer Bremen: Hinweise und Rechtsgrundlagen zur Berufsausbildung ZFA (Hospitation)
- Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt: Stellenbörse (Auszubildende, Schülerpraktikum)