Die Kammer ist für Dich als Azubi die wichtigste Stelle außerhalb der Praxis. Sie trägt Deinen Vertrag ein, nimmt Deine Prüfung ab und beantwortet Fragen zur Ausbildung. Welche Kammer das ist und was sie vorgibt, hängt davon ab, wo Deine Praxis liegt.
Welche Kammer für Dich zuständig ist
Für die ZFA-Ausbildung ist die Zahnärztekammer zuständig, in deren Bereich Deine Ausbildungspraxis liegt (§ 71 Abs. 6 BBiG). Dein Wohnort spielt keine Rolle. Es gibt 17 Kammern: eine pro Bundesland, in Nordrhein-Westfalen zwei, nämlich Nordrhein und Westfalen-Lippe.
Die Kammer
- trägt Deinen Ausbildungsvertrag ein, nachdem die Praxis das beantragt hat (§ 36 BBiG),
- entscheidet über Verkürzung und Verlängerung,
- legt Prüfungstermine fest und nimmt die Abschlussprüfung ab,
- überwacht die Ausbildung und berät Dich und Deine Praxis. Dafür bestellt sie Ausbildungsberaterinnen und -berater (§ 76 BBiG).
In einigen Ländern übernehmen regionale Stellen einen Teil dieser Aufgaben. In Bayern gehen Prüfungsanmeldung und Ausbildungsnachweis an die Zahnärztlichen Bezirksverbände, in Baden-Württemberg erteilen die Bezirkszahnärztekammern die Zulassung. In Rheinland-Pfalz betreuen vier Bezirkszahnärztekammern die Ausbildung.
Die 17 Kammern im Vergleich
Jede Angabe ist mit der Seite oder dem Dokument der Kammer verlinkt, aus dem sie stammt. „Keine öffentliche Angabe gefunden“ beschreibt eine Lücke unserer Recherche; die Kammer kann die Information etwa im Mitgliederbereich oder in Schreiben an die Praxen bereitstellen. „Keine einheitliche Vorgabe (regional)“ bedeutet, dass Du bei Deiner Bezirkszahnärztekammer nachsehen musst. Geprüft am 26.10.2026.
| Kammer und Prüfungstermine | Berichtsheft | Vergütung 1. / 2. / 3. Jahr |
|---|---|---|
| Baden-WürttembergLandeszahnärztekammer Baden-WürttembergGebiet: Baden-Württemberg; die Zulassung zur Prüfung erteilen die vier BezirkszahnärztekammernPrüfungsinformationen in BZK-Rundschreiben (Beispiel Stuttgart 01/2026; vergangene Termine) | Keine öffentliche Angabe gefunden | 1.200 / 1.250 / 1.350 €Empfehlung, ab 01.01.2026; beschlossen am 05.12.2025 |
| BayernBayerische LandeszahnärztekammerGebiet: Bayern; Prüfungsanmeldung und Ausbildungsnachweis über die acht Zahnärztlichen BezirksverbändePrüfungstermine ZFA | am PC ausfüllbar, Abgabe ausgedruckt und unterschrieben | 1.050 / 1.150 / 1.250 €Empfehlung, „derzeit“, ohne Datum |
| BerlinZahnärztekammer BerlinPrüfungstermine auf der Ausbildungsseite | Berichtsheft, versendet von der Kammer | 1.000 / 1.045 / 1.130 €Angabe der Kammer, für Verträge ab 01.02.2025 |
| BrandenburgLandeszahnärztekammer BrandenburgPrüfungstermine | Form nicht festgelegt, Formblatt der Kammer | 1.050 / 1.150 / 1.250 €Beschluss der Kammer, ab 01.01.2026; Beschluss der Kammerversammlung vom 08.11.2025 |
| BremenZahnärztekammer BremenGebiet: Bremen und BremerhavenPrüfungstermine Winter 2026/2027 | nur digital über das Kammerportal | 1.000 / 1.100 / 1.200 €Beschluss der Kammer, seit 01.08.2024; Vorstandsbeschluss, wird jährlich überprüft |
| HamburgZahnärztekammer HamburgPrüfungstermine auf der Ausbildungsseite | digital als E-Portfolio | 1.000 / 1.100 / 1.200 €Tarifsätze, ab 01.07.2025; tarifliche Sätze |
| HessenLandeszahnärztekammer HessenAbschlussprüfung, Anmeldung über das Kammerportal | PDF/Portal; Ausdruck und Papierbearbeitung möglich | Keine öffentliche Angabe gefundenDie Kammer nennt den Tarif AAZ/vmf als Orientierung. |
| Mecklenburg-VorpommernZahnärztekammer Mecklenburg-VorpommernPrüfungstermine | Ausbildungsnachweisheft, Berichte vorzugsweise elektronisch | 950 / 1.010 / 1.100 €Empfehlung, ab 01.09.2024 |
| NiedersachsenZahnärztekammer NiedersachsenGebiet: Niedersachsen; Prüfungsorte bei den BezirksstellenTermine für die Abschlussprüfung | digital (web- und appbasiert) | 980 / 1.100 / 1.200 €Beschluss der Kammer, ab 01.08.2025; Beschluss der Kammerversammlung vom 08./09.11.2024 |
| NordrheinZahnärztekammer NordrheinGebiet: Landesteil Nordrhein von Nordrhein-WestfalenAktuelle Prüfungstermine | Elektronisches Berichtsheft verfügbar | 1.100 / 1.200 / 1.300 €Empfehlung, ab 01.08.2026 |
| Rheinland-PfalzLandeszahnärztekammer Rheinland-PfalzGebiet: Rheinland-Pfalz; Ausbildung betreuen die Bezirkszahnärztekammern Koblenz, Pfalz, Rheinhessen und TrierBeispiel BZK Koblenz: Prüfung und Prüfungsvorbereitung | Regional unterschiedlichKeine einheitliche Vorgabe (regional)Koblenz: AppPfalz: BLokRheinhessen: AusbildungsinformationenTrier: Informationen für Auszubildende | Keine einheitliche Vorgabe (regional)Die Bezirkszahnärztekammern Koblenz und Rheinhessen nennen eigene Werte. |
| SaarlandÄrztekammer des Saarlandes, Abteilung ZahnärzteKeine öffentliche Terminübersicht gefunden | nur digital über das Kammerportal | 1.000 / 1.100 / 1.200 €Tarifsätze, ab 01.07.2025; Empfehlung auf Basis des Tarifvertrags |
| SachsenLandeszahnärztekammer SachsenTermine und Formulare für Azubis | Ausbildungsnachweisordner der Kammer | 875 / 1.000 / 1.075 €Angabe der Kammer, ohne Datum |
| Sachsen-AnhaltZahnärztekammer Sachsen-AnhaltAktuelles mit Prüfungsterminen | Keine eindeutige Formvorgabe gefunden | 900 / 1.050 / 1.150 €Beschluss der Kammer, ab 01.08.2025; Beschluss der Kammerversammlung vom 23.11.2024 |
| Schleswig-HolsteinZahnärztekammer Schleswig-HolsteinPrüfungstermine im Zahnärzteblatt | schriftlich im Ausbildungsnachweisheft | 1.000 / 1.100 / 1.200 €Empfehlung, Verträge ab 01.02.2025 |
| ThüringenLandeszahnärztekammer ThüringenPrüfungstermine (PDF) | Ausbildungsnachweisheft der Kammer | 1.050 / 1.150 / 1.250 €Beschluss der Kammer, ab 01.01.2026; für neue Verträge festgelegt, für bestehende eine Empfehlung |
| Westfalen-LippeZahnärztekammer Westfalen-LippeGebiet: Landesteil Westfalen-Lippe von Nordrhein-WestfalenPrüfungstermine und Anmeldung | schriftlich, elektronisch zulässig mit regelmäßigem Ausdruck | 1.000 / 1.100 / 1.200 €Tarifsätze, ab 01.07.2025; Vergütungstarifvertrag AAZ/vmf |
Der Name der Region führt jeweils zur Ausbildungsseite der Kammer. Rheinland-Pfalz hat keine eigene Ausbildungsseite der Landeszahnärztekammer. Dort führt der Link zum Bereich Praxisteam, die Prüfungsangaben stammen beispielhaft von der Bezirkszahnärztekammer Koblenz.
Berichtsheft: Was die Kammern vorgeben
Nach § 13 BBiG führst Du den Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch. Welche Form gilt, steht in Deinem Ausbildungsvertrag. Die Kammern setzen das unterschiedlich um:
- Bremen und das Saarland lassen den Nachweis nur noch digital über ihr Kammerportal führen, Hamburg als E-Portfolio. Niedersachsen bietet einen digitalen Nachweis an; in Nordrhein ist ein elektronisches Berichtsheft verfügbar.
- Hessen stellt den Nachweis als PDF bzw. über das Portal bereit. Ausdruck und Papierbearbeitung sind möglich.
- Ein Heft oder einen Ordner der Kammer bekommst Du zum Beispiel in Berlin, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
- In Bayern und Westfalen-Lippe darfst Du am PC schreiben, gibst den Nachweis aber ausgedruckt und unterschrieben ab.
In Rheinland-Pfalz betreuen vier Bezirkszahnärztekammern die Ausbildung: Koblenz, Pfalz, Rheinhessen und Trier. Die Form des Berichtshefts ist regional unterschiedlich: Koblenz nutzt eine App, Pfalz das Online-Berichtsheft BLok. Die Links zu allen vier Bezirken findest Du in der Tabelle. Wie Du Einträge formulierst, zeigt unser Ratgeber zum Berichtsheft.
Prüfungstermine und Anmeldung
Die Kammer legt die Termine für Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung fest. Daten nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich jedes Halbjahr ändern. Die Tabelle verlinkt die Terminseiten und Veröffentlichungen der Kammern. In Baden-Württemberg findest Du Prüfungsinformationen in den Rundschreiben der Bezirkszahnärztekammern; das verlinkte Stuttgarter Rundschreiben 01/2026 ist ein Beispiel mit bereits vergangenen Sommerterminen. Für kommende Prüfungen prüfst Du die neueren Rundschreiben Deiner Bezirkskammer. Schleswig-Holstein veröffentlicht Prüfungstermine im Zahnärzteblatt.
Angemeldet wirst Du meist über Deine Praxis. In Nordrhein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg schickt die Kammer die Anmeldeformulare an die Praxen. In Bremen, Hessen und Niedersachsen läuft die Anmeldung über das Kammerportal bzw. den digitalen Ausbildungsnachweis. Den Anmeldeschluss nennt die Kammer in ihrer Terminübersicht.
Vergütung: Empfehlung, Beschluss oder Tarif
Die Spalte zur Vergütung zeigt, was die Kammer selbst veröffentlicht. Das ist nicht überall dasselbe:
- Eine Empfehlung veröffentlichen etwa Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein.
- Per Beschluss von Vorstand oder Kammerversammlung festgelegt sind die Werte zum Beispiel in Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Niedersachsen nennt einen Beschluss der Kammerversammlung vom 08./09.11.2024. Daraus allein lässt sich keine zusätzliche Bindungswirkung für Deinen Vertrag ableiten.
- Berlin nennt Vergütungen für Verträge ab 01.02.2025.
- Hamburg, das Saarland und Westfalen-Lippe nennen die Sätze des Vergütungstarifvertrags von AAZ und vmf. Er gilt auch in Niedersachsen. Tarifregelungen können bei beiderseitiger Tarifbindung oder durch eine entsprechende Bezugnahme im Ausbildungsvertrag verbindlich sein.
In Rheinland-Pfalz nennen die Bezirkszahnärztekammern eigene Werte, zum Beispiel Koblenz 1.000, 1.100 und 1.200 Euro und Rheinhessen 950, 1.050 und 1.150 Euro im Monat. Was rechtlich als Untergrenze gilt und wann eine Vergütung angemessen ist, erklärt der Abschnitt Ausbildungsvergütung im Überblick. Gehälter nach der Ausbildung stehen auf der Seite ZFA-Gehalt.
Du suchst noch eine Praxis? Wie Du Ausbildungsstellen in Deiner Nähe findest und die Lehrstellenbörsen der Kammern nutzt, steht unter Ausbildungsplatz finden.
Quellen
- § 71 BBiG – Zuständige Stellen
- § 76 BBiG – Überwachung, Beratung
- § 13 BBiG – Verhalten während der Berufsausbildung
- § 17 BBiG – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
- § 36 BBiG – Eintragung des Ausbildungsvertrags
- Bundeszahnärztekammer: Zahnärztekammern der Länder
- Vergütungstarifvertrag AAZ/vmf für ZFA und Auszubildende in Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und in Westfalen-Lippe, gültig ab 01.07.2025 (bereitgestellt von der Zahnärztekammer Hamburg)
- Bezirkszahnärztekammer Koblenz: FAQ Ausbildung (Ausbildungsvergütung und Berichtsheft)
- Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen: Ausbildung
- Bezirkszahnärztekammer Pfalz: Ausbildung
- Bezirkszahnärztekammer Trier: Informationen für Auszubildende
- § 3 TVG – Tarifgebundenheit
- § 4 TVG – Wirkung der Rechtsnormen
- LZK Hessen: Vergütungstarifvertrag und vertragliche Bezugnahme