Der Prüfungsbereich heißt in der Verordnung „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“. Er wird praktisch geprüft: Arbeitsaufgabe, Dokumentation und Fachgespräch. Ablauf, Bewertung und ein Aufgabenbeispiel stehen auf der Seite zur praktischen Prüfung. Diese Seite ergänzt sie um Fachwissen zum Üben.
Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen
- Prüfungsteil
- Teil 2
- Form
- Arbeitsaufgabe mit Dokumentation und Fachgespräch
- Zeit
- 30 Min. + max. 30 Min.
- Anteil an der Endnote
- 30 %
- Rechtsgrundlage
- § 13 ZahnmedAusbV
Vor der Arbeitsaufgabe bekommst Du 15 Minuten Vorbereitungszeit (§ 13 Abs. 3 ZahnmedAusbV).
Was geprüft wird
§ 13 ZahnmedAusbV nennt zehn Anforderungen. Du zeigst unter anderem, dass Du
- Arbeitsprozesse bei Diagnostik und Therapie planst und dabei Entstehung, Verlauf und Symptome der Erkrankung berücksichtigst,
- Arbeitsmittel nach Funktion und Aufbau auswählst und bei der Behandlung assistierst,
- bildgebende Verfahren nach Anweisung, mit Strahlenschutz und nach den rechtlichen Regeln durchführst und dokumentierst,
- Behandlungen nachbereitest, bewertest und rechtlich korrekt dokumentierst,
- die Anwendung von Arzneimitteln und Materialien erklärst und begründest,
- Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Datenschutz berücksichtigst.
Teil 2 umfasst den ganzen Ausbildungsrahmenplan. Für diesen Bereich zählen vor allem die Berufsbildpositionen zur Assistenz, zu bildgebenden Verfahren und zu Not- und Zwischenfällen. In der Berufsschule passen die behandlungsbezogenen Lernfelder: Kariestherapie, Endodontie, Chirurgie, Notfälle, Parodontologie, Prophylaxe und Kieferorthopädie, Prothetik sowie Lernfeld 12 zu bildgebenden Verfahren und Strahlenschutz. Diese Zuordnung ist unsere Lesart.
Typische Aufgabenarten
Statt schriftlicher Aufgaben gibt es eine Arbeitsaufgabe zu einem Behandlungsfall. Laut BIBB bezieht sich das Fachgespräch nur auf diese Aufgabe. Erörtert werden Vorgehensweisen, Probleme und Lösungen sowie die dazugehörigen Fachfragen. Darauf bereiten Dich diese Fragetypen vor:
- Warum hast Du diese Instrumente und Materialien gewählt?
- Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen gelten bei diesem Eingriff?
- Wer darf was beim Röntgen, und was wird dokumentiert?
- Was hättest Du anders gemacht, und wie korrigierst Du Fehler?
Lernschwerpunkte
- Behandlungsabläufe mit Instrumenten und Materialien für Füllung, Endodontie, Chirurgie, Parodontologie, Prophylaxe und Prothetik.
- Röntgen: rechtfertigende Indikation, Aufgaben der ZFA, Strahlenschutz, Aufzeichnungen und Aufbewahrung.
- Dokumentation in der Behandlungsakte, Aufklärung und Einwilligung.
- Verhalten bei Notfällen und Zwischenfällen in der Praxis.
- Zahnschema für bleibende Zähne und Milchzähne.
Zum Nachlesen: unsere Beiträge zum Grundinstrumentarium, zum Kofferdam und zum FDI-Zahnschema.
Übungsaufgaben mit Lösung
Die Aufgaben haben wir selbst geschrieben. Sie stammen nicht aus Kammerprüfungen. Beantworte sie zuerst laut, so wie im Fachgespräch.
Aufgabe 1 · Fallsituation
Wer entscheidet über eine Röntgenaufnahme?
Ein Patient bittet am Empfang um ein Panoramaröntgenbild, „nur zur Sicherheit“. Wer entscheidet, ob und wie geröntgt wird?
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Lösung: Eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Diese Entscheidung heißt rechtfertigende Indikation.
Begründung: Nach § 83 Abs. 3 StrlSchG darf erst geröntgt werden, wenn diese Person festgestellt hat, dass der gesundheitliche Nutzen das Strahlenrisiko überwiegt. Sie muss den Patienten dafür vor Ort persönlich untersuchen können. Der Wunsch des Patienten allein reicht nicht.
Quelle: § 83 Strahlenschutzgesetz – Anwendung am Menschen (rechtfertigende Indikation)
Aufgabe 2 · Kurzantwort
Röntgen als ausgebildete ZFA
Unter welchen Voraussetzungen darfst Du nach bestandener Ausbildung eine Röntgenaufnahme technisch durchführen?
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Lösung: Du brauchst die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz und arbeitest unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes mit Fachkunde im Strahlenschutz.
Begründung: § 145 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StrlSchV erlaubt die technische Durchführung Personen mit abgeschlossener sonstiger medizinischer Ausbildung unter diesen Bedingungen. Die rechtfertigende Indikation stellt weiterhin die Zahnärztin oder der Zahnarzt.
Quellen: § 145 Strahlenschutzverordnung – Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen; § 83 Strahlenschutzgesetz – Anwendung am Menschen (rechtfertigende Indikation)
Aufgabe 3 · Auswahlaufgabe
Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren
Wie oft musst Du Deine Kenntnisse im Strahlenschutz mindestens aktualisieren?
- jedes Jahr
- alle drei Jahre
- alle fünf Jahre
- nie, sie gelten unbegrenzt
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Lösung: c) alle fünf Jahre.
Begründung: § 49 Abs. 3 StrlSchV verweist für die Kenntnisse auf § 48: Aktualisierung mindestens alle fünf Jahre durch einen anerkannten Kurs oder eine anerkannte Fortbildung.
Quellen: § 49 Strahlenschutzverordnung – Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz; § 48 Strahlenschutzverordnung – Aktualisierung der Fachkunde
Aufgabe 4 · Rechenaufgabe
Röntgenbild eines Kindes aufbewahren
Bei einem Kind wurde an seinem 8. Geburtstag eine Röntgenaufnahme angefertigt. Bis wann muss die Praxis Bild und Aufzeichnungen mindestens aufbewahren?
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Lösung: Bis zum 28. Geburtstag, also 20 Jahre lang. Bei Erwachsenen wären es zehn Jahre.
Begründung: § 85 Abs. 2 StrlSchG: Aufzeichnungen und Bilder von Untersuchungen werden bei Volljährigen zehn Jahre, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufbewahrt.
Quelle: § 85 Strahlenschutzgesetz – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Aufgabe 5 · Kurzantwort
Unterweisung im Strahlenschutz
Wann musst Du im Strahlenschutz unterwiesen werden, und was passiert mit der Unterweisung?
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Lösung: Erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens einmal im Jahr, grundsätzlich mündlich. Inhalt und Zeitpunkt werden aufgezeichnet, Du unterschreibst, und die Praxis bewahrt die Aufzeichnung fünf Jahre auf.
Begründung: So regelt es § 63 StrlSchV. E-Learning ist nur möglich, wenn die Behörde es zulässt. Teil der Unterweisung ist auch der Hinweis, eine Schwangerschaft so früh wie möglich mitzuteilen.
Aufgabe 6 · Fallsituation
Röntgenbilder für die Überweisung
Die Praxis überweist eine Patientin zur Kieferchirurgin. Diese bittet um die aktuellen Röntgenbilder. Was gilt?
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Lösung: Die Praxis muss Auskunft geben und Aufzeichnungen und Bilder vorübergehend überlassen. Bei der Übermittlung ist die Schweigepflicht durch geeignete Maßnahmen zu wahren.
Begründung: § 85 Abs. 3 StrlSchG verpflichtet dazu gegenüber weiter untersuchenden oder behandelnden Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten. Die Patientin selbst kann eine Abschrift der Aufzeichnungen verlangen.
Quelle: § 85 Strahlenschutzgesetz – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Aufgabe 7 · Fallsituation
Fehler in der Karteikarte
Du hast in der elektronischen Karteikarte bei einer Füllung Zahn 15 statt 25 eingetragen. Wie korrigierst Du den Eintrag?
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Lösung: Du berichtigst ihn so, dass der ursprüngliche Eintrag erkennbar bleibt und sichtbar ist, wann geändert wurde. Löschen oder Überschreiben ohne Spur ist nicht zulässig.
Begründung: § 630f Abs. 1 BGB lässt Berichtigungen nur zu, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen wurden. Das gilt ausdrücklich auch für elektronische Akten.
Aufgabe 8 · Fallsituation
Aufklärung vor einem Eingriff
Vor einer geplanten Weisheitszahnentfernung fragt Dich ein Patient nach den Risiken. Darfst Du die Aufklärung übernehmen?
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Lösung: Nein. Die Aufklärung übernimmt die Zahnärztin oder der Zahnarzt mündlich. Du nimmst die Frage auf und gibst sie weiter. Unterschreibt der Patient Unterlagen zur Aufklärung, bekommt er davon eine Abschrift.
Begründung: Nach § 630e Abs. 2 BGB muss die Aufklärung mündlich durch die behandelnde Person erfolgen oder durch eine Person mit der Ausbildung, die zur Durchführung der Maßnahme nötig ist. Ergänzend darf auf Unterlagen in Textform verwiesen werden.
Aufgabe 9 · Kurzantwort
Milchzahn im FDI-Schema
Welcher Zahn ist mit 75 gemeint?
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Lösung: Der zweite Milchmolar im Unterkiefer links.
Begründung: Milchzähne haben die Quadranten 5 bis 8. Die 7 steht für den Unterkiefer links, die 5 für den fünften Zahn von der Mitte aus, im Milchgebiss der zweite Milchmolar.
Aufgabe 10 · Auswahlaufgabe
Chirurgische Händedesinfektion
Bei welchem Eingriff verlangt der DAHZ-Hygieneleitfaden eine chirurgische Händedesinfektion der unmittelbar Beteiligten?
- bei einer Kontrolluntersuchung
- beim Legen einer Füllung
- bei einer Implantation mit anschließendem speicheldichtem Wundverschluss
- bei einer professionellen Zahnreinigung
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Lösung: c) bei einer Implantation mit speicheldichtem Wundverschluss.
Begründung: Der Leitfaden nennt chirurgische Eingriffe mit anschließendem speicheldichtem Wundverschluss, zum Beispiel Implantationen, Knochen- oder Bindegewebstransplantationen, Sinuslift und Wurzelspitzenresektion. Vor nichtchirurgischen Behandlungen reicht die hygienische Händedesinfektion.
Checkliste vor der Prüfung
- Ich habe ganze Behandlungsfälle vom Empfang bis zur Verabschiedung mit Uhr geübt.
- Ich kann zu jedem Instrument und Material sagen, wofür es da ist.
- Ich kenne die Regeln zu rechtfertigender Indikation, Aufsicht und Aufbewahrung beim Röntgen.
- Ich kann Befunde im Zahnschema sicher dokumentieren.
- Ich weiß, wie ich einen Fehler in der Akte richtig korrigiere.
- Ich weiß, was ich bei einem Kreislaufzwischenfall tue und wer den Notruf absetzt.
Mehr zu Lernplan und Methoden steht in der Übersicht zur Prüfungsvorbereitung.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) vom 16. März 2022
- KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahnmedizinische Fachangestellte (Beschluss vom 17.12.2021)
- BIBB: Ausbildung gestalten – Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahnmedizinische Fachangestellte (2022)
- Zahnärztekammer Nordrhein / KMK-Rahmenlehrplanausschuss: Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung mit Prüfungsbeispiel (BIBB-Infoveranstaltung, 07.11.2023)
- § 83 Strahlenschutzgesetz – Anwendung am Menschen (rechtfertigende Indikation)
- § 85 Strahlenschutzgesetz – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 145 Strahlenschutzverordnung – Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen
- § 48 Strahlenschutzverordnung – Aktualisierung der Fachkunde
- § 49 Strahlenschutzverordnung – Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz
- § 63 Strahlenschutzverordnung – Unterweisung
- § 630e BGB – Aufklärungspflichten
- § 630f BGB – Dokumentation der Behandlung
- Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ): Hygieneleitfaden, 17. Ausgabe 2026 (Stand 31.03.2026), bereitgestellt von der Bundeszahnärztekammer
- DIN EN ISO 3950:2016, Zahnheilkunde – Bezeichnungssystem für Zähne und Mundhöhlenbereiche (FDI-Zahnschema)