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Weiterbildung

AdA-Schein – Ausbildereignung (AEVO) für ZFA

Auf einen Blick

Voraussetzungen
  • Abgeschlossene ZFA-Ausbildung – sie sichert die fachliche Eignung, um ZFA-Azubis auszubilden
  • Einige Jahre Berufserfahrung empfohlen, damit du sicher anleiten kannst
  • Für die AEVO-Prüfung selbst gibt es keine formale Zugangsvoraussetzung – sie steht jeder:m offen
Dauer

Vorbereitungslehrgang meist 30–90 Stunden (Vollzeit ca. 1–2 Wochen, berufsbegleitend oder online auch länger)

Kosten

Lehrgang ca. 400 – 900 € plus Prüfungsgebühr 180 – 290 € (je nach Kammer und Anbieter)

Fachbereich
Alle Fachbereiche
Arbeitsorte
Zahnarztpraxis, MVZ, Klinik, Sonstige
Berufliche Chancen

Qualifiziert dich, selbst ZFA-Azubis auszubilden und als Dozent:in zu unterrichten – ein eigener Verantwortungsbereich, der deine Verhandlungsposition stärkt.

Direkt zu den Fortbildungsanbietern

Am Montag fängt die neue Auszubildende an. Sie ist aufgeregt, kennt niemanden und weiß noch nicht, wo die Tupfer liegen. Wer nimmt sie an die Hand, erklärt ihr die Abläufe, zeigt ihr Woche für Woche mehr? In den meisten Zahnarztpraxen ist das nicht die Chefin – sondern eine erfahrene ZFA, die das nebenbei mitmacht.

Genau diese Rolle macht der AdA-Schein offiziell. AdA steht für „Ausbildung der Ausbilder", die rechtliche Grundlage ist die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Mit dieser Qualifikation weist du nach, dass du dein Fach beherrschst und zugleich weißt, wie man Wissen vermittelt: planen, anleiten, motivieren, prüfen. Du darfst dann selbst ausbilden – und die Tür zu einer Tätigkeit als Dozentin steht dir ebenfalls offen.

Eines vorweg, weil es oft missverstanden wird: Der AdA-Schein ist keine zahnmedizinische Fortbildung und kommt nicht von der Zahnärztekammer. Es ist eine bundesweit einheitliche, branchenübergreifende Qualifikation, die du in der Regel bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegst. Sie gilt in jeder Branche – vom Handwerk über das Büro bis zur Zahnarztpraxis.

Brauchst du den AdA-Schein überhaupt?

Ehrliche Antwort: gesetzlich verpflichtet bist du nicht. In der Zahnarztpraxis ist die Zahnärztin die Ausbilderin im rechtlichen Sinn, und ihre fachliche Eignung dazu erhält sie automatisch mit der Approbation. Einen AdA-Schein braucht sie nicht. Die Praxis kann also ausbilden, ohne dass irgendeine ZFA die Prüfung abgelegt hat.

Trotzdem gibt es gute Gründe, den Schein zu machen. Hier sind die wichtigsten:

  • Du willst offiziell ausbilden. Eine Praxis kann neben der Inhaberin weitere Personen als Ausbilder:innen benennen. Mit dem AdA-Schein und genug Berufserfahrung wirst du formal anerkannte Ausbilderin und übernimmst die Verantwortung für die Azubis. Aus dem stillen „mache ich so nebenbei" wird eine Rolle mit Titel und Mandat.
  • Du willst unterrichten. Wer als ZFA an eine Berufsschule, zu einem Bildungsträger oder in die Fortbildung wechseln möchte, kommt am AdA-Schein kaum vorbei. Er ist für Lehr- und Dozententätigkeiten oft die Eintrittskarte.
  • Du planst eine eigene oder leitende Position. Wenn du Richtung Praxismanagement gehst oder eine eigene Praxis mitaufbaust, gehört das Ausbilden zum Repertoire.

Wenn keiner dieser Punkte auf dich zutrifft, musst du den Schein nicht machen. Aber sobald du Verantwortung für den Nachwuchs übernehmen oder selbst lehren willst, ist er der saubere, anerkannte Weg dorthin.

Aufgaben als Ausbilder:in

Mit dem AdA-Schein begleitest du junge Menschen durch ihre gesamte Ausbildung – von der Einstellung bis zur Abschlussprüfung. Das ist mehr als Vormachen und Nachmachen.

Du planst die Ausbildung anhand des Ausbildungsrahmenplans und sorgst dafür, dass die Azubis zur richtigen Zeit die richtigen Inhalte lernen. Du führst sie an neue Aufgaben heran, gibst regelmäßig Feedback und kontrollierst das Berichtsheft. Bei Problemen – fachlich oder menschlich – bist du Ansprechpartnerin. Und du bereitest die Auszubildenden gezielt auf die Zwischen- und Abschlussprüfung der Zahnärztekammer vor.

Dazu kommt die pädagogische Seite, die viele unterschätzen. Eine Aufgabe so zu erklären, dass sie hängen bleibt; zu erkennen, ob jemand wirklich verstanden hat oder nur nickt; eine schüchterne Auszubildende anders zu fördern als eine selbstbewusste – das ist Handwerk, und genau das vermittelt der Lehrgang. Im Kern lernst du, Lernende zum selbstständigen Arbeiten zu führen, statt ihnen alles vorzukauen.

Arbeitsorte

Der naheliegende Ort ist die eigene Zahnarztpraxis. Hier setzt du den AdA-Schein direkt ein, indem du die Auszubildenden des Hauses betreust – als benannte Ausbilderin neben der Praxisinhaberin.

In größeren Strukturen wie zahnmedizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) und Zahnkliniken wird das Ausbilden oft bewusst organisiert: Dort gibt es manchmal eine feste Praxisanleiterin, die mehrere Azubis koordiniert und die Ausbildung über verschiedene Behandlungsbereiche hinweg strukturiert. Eine solche Rolle ist ohne nachgewiesene Ausbildereignung kaum denkbar.

Über die Praxis hinaus öffnet der Schein den Weg in die Lehre. Berufsschulen, Bildungsträger und die Akademien der Zahnärztekammern suchen Dozent:innen mit Praxiserfahrung, die ihr Wissen an die nächste Generation weitergeben. Wenn dich das reizt, ist der AdA-Schein der erste Schritt – ein möglicher zweiter wäre später ein Studium der Medizinpädagogik.

Berufliche Chancen

Sei dir über eines im Klaren: Der AdA-Schein allein hebt dich nicht automatisch in eine höhere Tätigkeitsgruppe. Er ist eine pädagogische Zusatzqualifikation, kein zahnmedizinischer Aufstiegstitel wie die ZMP oder die Fachwirtin.

Sein Wert liegt woanders. Wenn du die Ausbildung der Azubis verantwortest, übernimmst du einen sichtbaren, eigenständigen Aufgabenbereich – und das ist ein gutes Argument am Verhandlungstisch. Viele Praxen zahlen für eine engagierte Praxisanleiterin eine Funktionszulage oder gruppieren sie höher ein, weil sie genau wissen, was eine gut ausgebildete Nachwuchskraft wert ist. Gerade im Fachkräftemangel ist die Person, die zuverlässig guten Nachwuchs heranzieht, für jede Praxis Gold wert.

Wie sich ein solcher Verantwortungsbereich konkret auf deine Eingruppierung auswirkt, hängt von deiner Gesamtrolle ab. Eine realistische Orientierung an den Tätigkeitsgruppen des ZFA-Tarifvertrags findest du in unserem Gehaltsrechner für ZFA. Und wenn du den AdA-Schein als Sprungbrett in die Lehre nutzt, eröffnen sich dir Honorare und Anstellungen, die mit einer reinen Praxistätigkeit gar nicht vergleichbar sind.

Ablauf und Formate des Lehrgangs

Den AdA-Schein erreichst du über einen Vorbereitungslehrgang plus die Prüfung bei der Kammer. Den Lehrgang gibt es in vielen Varianten, sodass du das passende Format für deinen Alltag findest.

Im Vollzeit-Crashkurs paukst du den Stoff in ein bis zwei Wochen am Stück – intensiv, aber schnell vorbei. Berufsbegleitende Kurse verteilen die Termine auf mehrere Abende oder Wochenenden, was sich mit einem vollen Praxisjob besser vereinbaren lässt. Und für alle, die flexibel lernen möchten, gibt es Online- und Fernlehrgänge, bei denen du dir die Zeit frei einteilst. Üblich sind je nach Format ungefähr 30 bis 90 Stunden.

Inhaltlich bereitet dich der Lehrgang gezielt auf die vier Handlungsfelder der AEVO und auf beide Prüfungsteile vor. Wichtig zu wissen: Der Lehrgang selbst ist freiwillig. Vorgeschrieben ist nur die Prüfung – theoretisch könntest du dich auch im Selbststudium vorbereiten. Für die meisten lohnt sich der Kurs trotzdem, vor allem wegen der praktischen Übung der Unterweisung.

Inhalte: die vier Handlungsfelder

Die AEVO gliedert den Stoff seit der Neufassung in vier Handlungsfelder, die den gesamten Ablauf einer Ausbildung abbilden.

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

Du lernst, die Voraussetzungen für eine Ausbildung zu prüfen, den betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen und die Rahmenbedingungen im Betrieb zu schaffen. Dazu gehört auch, die Eignung der eigenen Praxis als Ausbildungsstätte einzuschätzen.

2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken

Hier geht es um die Auswahl der Auszubildenden, den Ausbildungsvertrag, die Anmeldung bei der Zahnärztekammer und die Planung des ersten Ausbildungsabschnitts. Du erfährst, worauf es bei einem fairen Auswahlverfahren ankommt.

3. Ausbildung durchführen

Das Herzstück: Wie vermittelst du Lerninhalte so, dass die Azubis selbstständig handeln lernen? Du beschäftigst dich mit Lernmethoden, Motivation, Feedback und dem Umgang mit Konflikten oder Lernschwierigkeiten.

4. Ausbildung abschließen

Du bereitest die Auszubildenden auf die Abschlussprüfung vor, stellst Zeugnisse aus und berätst sie zu Wegen nach der Ausbildung – etwa zu den vielen Fort- und Weiterbildungen, die ihnen offenstehen.

Prüfung und Abschluss

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen und wird bundeseinheitlich abgenommen. Der schriftliche Teil umfasst fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern und soll laut AEVO rund drei Stunden dauern; bei der IHK werden sie meist im Multiple-Choice-Format gestellt.

Der praktische Teil ist das, was den meisten in Erinnerung bleibt. Du wählst eine typische Ausbildungssituation aus deinem Berufsalltag – zum Beispiel, einer Auszubildenden das korrekte Anreichen von Instrumenten beizubringen – und präsentierst oder demonstrierst diese in maximal 15 Minuten. Anschließend folgt ein Fachgespräch, in dem du deine didaktischen Entscheidungen begründest. Für den gesamten praktischen Teil sind höchstens 30 Minuten vorgesehen.

Hast du beide Teile bestanden, erhältst du das Zeugnis über die Ausbildereignung – den AdA-Schein. Er ist unbefristet gültig, gilt bundesweit und in allen Branchen und muss nicht aufgefrischt werden. Einmal erworben, bleibt er dir ein Berufsleben lang.

ZFA mal anders – Meinung

Der AdA-Schein ist ein Sonderfall in unserer Reihe. Er ist die einzige Qualifikation hier, die mit Zahnmedizin inhaltlich fast nichts zu tun hat – und trotzdem hat er seinen festen Platz, weil ausbilden zu können eine echte Schlüsselkompetenz ist.

Unsere Einschätzung: Mach den Schein nicht „auf Vorrat", nur weil er gut aussieht. Er lohnt sich, wenn du ein konkretes Ziel hast – die Azubis deiner Praxis offiziell übernehmen, in die Lehre wechseln oder eine leitende Rolle anstreben. Wenn dich Wissensvermittlung reizt und du gern mit jungen Menschen arbeitest, ist er eine der dankbarsten Investitionen überhaupt, denn gute Ausbilder:innen werden überall gesucht.

Bei der Wahl des Lehrgangs raten wir zu einem Format mit echtem Übungsanteil. Gerade die praktische Unterweisung übt man am besten vor Publikum, das ehrliches Feedback gibt – ein reiner Selbstlern-Kurs lässt diesen Teil oft zu kurz kommen. Vergleiche die Angebote in deiner Region, frag nach dem Anteil an praktischen Übungen und klär am besten vorher mit deiner Praxisleitung, ob sie die Kosten übernimmt. Viele tun das gern, denn am Ende profitiert die ganze Praxis von deiner neuen Rolle.

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Solltest Du an einer konkreten Fort- bzw. Weiterbildung interessiert sein, kannst Du Dich beispielsweise direkt an die im Artikel genannten Fortbildunganbieter wenden oder nach passenden Anbietern in unserem Fortbildungskatalog schauen.

Quellen

  • Gesetze im Internet – Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
  • ZDH – Die Ausbildereignung
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