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Minijob, Teilzeit und Wiedereinstieg als ZFA

Redaktion ZFA mal anders - Bildvon Redaktionca. 4 Min. Lesezeit26. Oktober 2026
Hand einer ZFA setzt einen Magneten auf einen farbigen Wochendienstplan an einer Pinnwand in der Praxis
Inhalt
  • Minijob in der Zahnarztpraxis
  • Teilzeit: Dein Anspruch auf weniger Stunden
  • Wiedereinstieg nach einer Pause
  • Die passende Stelle finden

Nicht jede ZFA möchte oder kann 40 Stunden in der Woche arbeiten. Kinder, Pflege von Angehörigen, ein Studium oder einfach der Wunsch nach mehr Zeit für sich sind gute Gründe für weniger Stunden. Andere kehren nach Elternzeit oder einer längeren Pause in den Beruf zurück und fragen sich, was sich inzwischen geändert hat.

Dieser Artikel ordnet die drei Wege ein: Minijob, Teilzeit und Wiedereinstieg. Was Du in Teilzeit nach Tarif verdienst, rechnest Du auf der Gehaltsseite aus. Hier geht es um die Regeln dahinter. Eine Rechtsberatung ersetzt der Artikel nicht.

Minijob in der Zahnarztpraxis

Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit geringem Verdienst. 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro im Monat (Deutsche Rentenversicherung). Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm (§ 8 SGB IV). Wie viele Stunden das in Deiner Praxis sind, hängt von Deinem Stundenlohn ab. Mit einem Lohn nach ZFA-Tarif bleiben deutlich weniger Stunden als beim Mindestlohn.

Typische Einsätze für ZFA im Minijob sind Vertretung am Empfang, Samstags- oder Abendsprechstunden, Hilfe bei der Abrechnung oder Spitzen in der Prophylaxe.

Auch im Minijob hast Du die üblichen Rechte von Beschäftigten:

  • Urlaub: Dir steht bezahlter Urlaub zu, anteilig nach Deinen Arbeitstagen pro Woche (BUrlG).
  • Krankheit: Nach vier Wochen Beschäftigung bekommst Du im Krankheitsfall Dein Entgelt weiter (§ 3 EFZG).
  • Rente: Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Du kannst Dich auf Antrag befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Wenn Du einzahlst, sammelst Du vollwertige Beitragszeiten. Überleg Dir die Befreiung deshalb gut.
  • Gleichbehandlung: Du darfst wegen der geringen Stundenzahl nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte. Der Stundenlohn muss vergleichbar sein (§ 4 TzBfG).

Mehr zu Urlaubsplanung, Krankmeldung und Kinderkrankentagen steht im Artikel Urlaub und Krankheit als ZFA.

Verdienst Du regelmäßig mehr als 603 Euro im Monat, ist es kein Minijob mehr. Du zahlst dann Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und bist dadurch auch selbst versichert. Zwischen der Minijob-Grenze und 2.000 Euro im Monat liegt der sogenannte Übergangsbereich: Dort sind Deine Beiträge geringer als bei einem höheren Verdienst und steigen mit dem Einkommen langsam an (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Ob ein Minijob oder ein paar Stunden mehr für Dich besser passen, hängt zum Beispiel davon ab, wie Du heute krankenversichert bist und ob Du weitere Einkünfte hast.

Teilzeit: Dein Anspruch auf weniger Stunden

Viele ZFA arbeiten in Teilzeit, und viele Praxen bieten sie an. Was Dir zusteht, hängt vor allem von der Größe der Praxis ab.

In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten hast Du nach sechs Monaten einen gesetzlichen Anspruch darauf, Deine Arbeitszeit zu verringern. Du beantragst das mindestens drei Monate vorher in Textform und nennst die gewünschte Verteilung auf die Wochentage. Die Praxis kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen (§ 8 TzBfG). Auszubildende zählen bei der Zahl der Beschäftigten nicht mit.

Viele Zahnarztpraxen haben weniger Beschäftigte. Dort gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, aber oft eine Lösung im Gespräch. Komm mit einem konkreten Vorschlag: wie viele Stunden, an welchen Tagen, ab wann, und wie Deine Aufgaben in dieser Zeit verteilt werden können.

Achte bei der Verteilung auf Deine Arbeitstage. Ob Du 25 Stunden an fünf kurzen oder drei längeren Tagen arbeitest, verändert Deinen Alltag und Deinen Urlaubsanspruch in Tagen. Wie sich der Urlaub in Teilzeit berechnet, steht im Abschnitt Urlaub.

Teilzeit in der Elternzeit

Während der Elternzeit darfst Du bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten kannst Du eine Teilzeit zwischen 15 und 32 Stunden auch beanspruchen. Voraussetzung ist, dass Dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, die Teilzeit für mindestens zwei Monate gelten soll und keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der Antrag muss je nach Alter des Kindes sieben oder dreizehn Wochen vorher in Textform eingehen (§ 15 BEEG).

Nach der Elternzeit lebt Dein ursprünglicher Vertrag mit der früheren Stundenzahl wieder auf. Wenn Du danach dauerhaft weniger arbeiten möchtest, sprichst Du das am besten frühzeitig an.

Wiedereinstieg nach einer Pause

Ob nach zwei oder zehn Jahren: Deine Ausbildung als ZFA bleibt gültig. Was sich verändert, sind Abläufe, Software und manche Vorgaben. Diese Punkte lohnen sich vor dem Neustart.

Strahlenschutz

Wer Röntgenaufnahmen technisch durchführt, braucht aktuelle Kenntnisse im Strahlenschutz. Sie müssen mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden (§ 48 und § 49 Abs. 3 StrlSchV). Liegt Dein letzter Kurs länger zurück, kläre mit Deiner Zahnärztekammer, welcher Kurs für Dich nötig ist. Mehr dazu im Artikel zur Röntgenassistenz.

Abrechnung

BEMA und GOZ werden regelmäßig angepasst, und die Praxissoftware entwickelt sich weiter. Wenn Du am Empfang oder in der Abrechnung einsteigen willst, plane eine Auffrischung ein, etwa über einen Kurs Deiner Kammer oder eines Fortbildungsanbieters. Angebote findest Du im Fortbildungskatalog.

Hygiene und Aufbereitung

Auch hier ändern sich Empfehlungen und Geräte. Eine gute Einarbeitung in den Hygieneplan der Praxis ist für den Neustart wichtiger als jedes Buch.

Einarbeitung

Frag im Vorstellungsgespräch, wie die Einarbeitung aussieht, wer Dich begleitet und wie viel Zeit dafür eingeplant ist. Eine Praxis, die darauf eine klare Antwort hat, nimmt den Wiedereinstieg ernst.

Hast Du keine ZFA-Ausbildung und möchtest neu in die Zahnarztpraxis einsteigen, ist das ein Quereinstieg. Dazu gibt es einen eigenen Artikel: Quereinstieg als ZFA. Eine Ausbildung in Teilzeit ist ebenfalls möglich. Sie wird im Ausbildungsbereich erklärt.

Die passende Stelle finden

In der Stellenbörse kannst Du nach Anzeigen in Teilzeit oder als Minijob filtern. Lies dabei genau, wie die Stunden verteilt sind. „Teilzeit“ kann vormittags an fünf Tagen oder zwei volle Tage bedeuten. Fehlt die Angabe, frag nach, bevor Du Dich bewirbst.

Du kannst auch ein Stellengesuch veröffentlichen und darin Deine gewünschten Stunden und Tage angeben. Praxen, die genau so jemanden suchen, können Dich dann ansprechen. Wie Du das Gesuch formulierst, erklärt der Ratgeber zum Stellengesuch.

Hilfreich vor jeder Bewerbung: Schreib Dir auf, welche Tage und Uhrzeiten für Dich fest sind und wo Du flexibel bist. Das macht Gespräche kürzer und ehrlicher, für beide Seiten.

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Artikel von

Redaktion ZFA mal anders

Redaktionelles Team von ZFA mal anders. Wir bereiten Fachwissen für ZFA und Auszubildende in der Zahnarztpraxis auf. Die verwendeten Fachquellen wie Gesetze, Richtlinien, KZBV- und Kammerunterlagen sind im jeweiligen Artikel genannt.

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  • Minijob in der Zahnarztpraxis
  • Teilzeit: Dein Anspruch auf weniger Stunden
  • Wiedereinstieg nach einer Pause
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