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Arbeitszeit, Überstunden und Pausen als ZFA – was gilt?

Redaktion ZFA mal anders - Bildvon Redaktionca. 5 Min. LesezeitAktualisiert am 26. Oktober 2026
Hand einer ZFA im Kasack trägt am Empfang der Zahnarztpraxis ihr Arbeitsende in einen Stundenzettel ein
Inhalt
  • Was als Arbeitszeit zählt
  • Wie lange du arbeiten darfst
  • Pausen und Mittagspause
  • Überstunden: wann sie bezahlt werden
  • Zeiterfassung: Pflicht für die Praxis
  • Was der ZFA-Tarif regelt
  • Wenn es dauerhaft zu viel wird

Die Sprechstunde endet um 18 Uhr. Danach wird noch aufbereitet, das Behandlungszimmer vorbereitet, der Anrufbeantworter eingeschaltet. Und die Mittagspause war heute zehn Minuten kurz, weil eine Schmerzpatientin dazwischenkam. Einzeln fällt das kaum auf, über einen Monat summiert es sich.

Dieser Artikel erklärt, was das Gesetz zu Arbeitszeit, Pausen und Überstunden sagt und was der ZFA-Tarif dort regelt, wo er gilt. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wo du Hilfe bekommst, steht am Ende.

Was als Arbeitszeit zählt

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, ohne die Ruhepausen (§ 2 ArbZG). Dazu gehört alles, was du auf Anweisung der Praxis tust: Zimmer vorbereiten, Instrumente aufbereiten, Kasse abschließen, die Teambesprechung nach Feierabend.

Auch das Umziehen kann Arbeitszeit sein. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Schreibt der Arbeitgeber Arbeitskleidung vor, die im Betrieb an- und abgelegt werden muss, gehört das Umkleiden zur Arbeit (BAG, 19.09.2012 – 5 AZR 678/11). Im Fall ging es um Klinikpersonal, dessen Kleidung vor allem hygienischen Zwecken diente. Für Praxiskleidung, die aus Hygienegründen in der Praxis bleibt, ist das eine naheliegende Parallele. Wie deine Praxis das handhabt, kläre am besten offen.

Wie lange du arbeiten darfst

Für Erwachsene erlaubt das Arbeitszeitgesetz werktags höchstens acht Stunden. Zehn Stunden sind möglich, wenn im Schnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen grundsätzlich mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG).

Für Behandlungseinrichtungen erlaubt § 5 Abs. 2 ArbZG eine Verkürzung der Ruhezeit um höchstens eine Stunde, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Für minderjährige Azubis gelten die strengeren Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Ein langer Dienstag bis 19:30 Uhr kann also erlaubt sein, wenn Arbeitszeit und Ruhezeit eingehalten werden. Wer aber regelmäßig zehn Stunden in der Praxis steht, braucht an anderen Tagen kürzere Dienste als Ausgleich.

Stand der Gesetzgebung

Die Bundesregierung will das Arbeitszeitgesetz ändern. Der Koalitionsvertrag von 2025 sieht vor, statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zuzulassen und die elektronische Zeiterfassung gesetzlich zu regeln, mit Übergangsregeln für kleine und mittlere Betriebe (Koalitionsvertrag 2025, PDF). Es gelten weiterhin die Regeln des ArbZG.

Pausen und Mittagspause

Für Erwachsene gilt: Bei mehr als sechs Stunden Arbeit stehen dir mindestens 30 Minuten Pause zu, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden am Stück darfst du nicht ohne Pause arbeiten (§ 4 ArbZG).

Unter 18 gelten andere Pausenregeln: Jugendliche brauchen bei mehr als 4,5 bis sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten. Länger als 4,5 Stunden am Stück dürfen sie nicht ohne Pause arbeiten (§ 11 JArbSchG).

Das Gesetz verlangt, dass die Pause im Voraus feststeht. Nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts musst du in der Pause weder arbeiten noch dich dafür bereithalten, und du bestimmst selbst, was du mit der Zeit machst (BAG, 11.12.2019 – 5 AZR 579/18, Rn. 16). Daraus folgt für den Praxisalltag:

  • Musst du in der Mittagspause ans Telefon gehen oder die Tür für Schmerzpatient:innen öffnen, ist das keine Pause im Sinne des Gesetzes.
  • Eine Pause, die ausfällt, weil die Behandlung länger dauert, ist ebenfalls keine Pause. Die Zeit zählt als Arbeitszeit.
  • Eine lange Mittagsschließung, etwa von 12:30 bis 14:30 Uhr, ist rechtlich eine Pause, wenn du währenddessen frei über deine Zeit verfügen kannst. Sie wird in der Regel nicht bezahlt. Ob sie für dich passt, ist eine Frage, die du vor der Unterschrift klären solltest.

Überstunden: wann sie bezahlt werden

Überstunden sind Stunden über deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Ob und wie sie ausgeglichen werden, steht im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag.

Steht dort nichts, gilt: Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit nur gegen Bezahlung zu erwarten ist (§ 612 BGB). Bei einem ZFA-Gehalt ist das in aller Regel der Fall.

Viele Verträge enthalten den Satz, Überstunden seien „mit dem Gehalt abgegolten“. Ist eine solche Klausel vom Arbeitgeber vorformuliert und nennt sie nicht, wie viele Stunden gemeint sind, ist sie regelmäßig unwirksam, weil sie nicht klar und verständlich ist (BAG, 22.02.2012 – 5 AZR 765/10).

Für die Vergütung müssen die Überstunden von der Praxis angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt worden oder zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein. Das musst du im Streitfall darlegen und gegebenenfalls beweisen, ebenso wie den Umfang (BAG, 04.05.2022 – 5 AZR 359/21, Rn. 18). Deshalb sind eigene Aufzeichnungen so wichtig.

Zeiterfassung: Pflicht für die Praxis

Seit einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 steht fest: Arbeitgeber müssen ein System einführen, mit dem die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten tatsächlich erfasst wird (BAG, 1 ABR 22/21, Pressemitteilung). Das BAG leitet die Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz ab und folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 (EuGH, C-55/18, Pressemitteilung).

Eine bestimmte Form ist derzeit nicht vorgeschrieben. Laut Bundesarbeitsministerium darf auch handschriftlich aufgezeichnet werden (BMAS, FAQ Arbeitszeiterfassung). Zusätzlich muss die Praxis Arbeitszeit, die über acht Stunden am Tag hinausgeht, aufzeichnen und die Nachweise zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

Wichtig: Die Erfassung dient dem Gesundheitsschutz. Sie bedeutet nicht automatisch, dass jede erfasste Minute bezahlt wird. Für den Lohn gilt weiter, was im Abschnitt zu Überstunden steht.

Was du selbst tun kannst

Schreib dir Beginn, Ende und tatsächliche Pausen jeden Tag auf, auch wenn die Praxis eine Erfassung hat. Notiere bei Mehrarbeit kurz den Grund, etwa „Notfall 17:50 Uhr, Anweisung Dr. X“. Ein Foto vom Dienstplan oder eine kurze Nachricht an die Praxisleitung („Bin heute bis 19:15 Uhr geblieben, Aufbereitung OP“) hilft später als Nachweis.

Was der ZFA-Tarif regelt

Der Manteltarifvertrag von AAZ und Verband medizinischer Fachberufe (vmf) gilt unmittelbar bei beiderseitiger Tarifbindung in seinem räumlichen Geltungsbereich. Auch außerhalb dieser Gebiete kann dein Arbeitsvertrag ihn verbindlich einbeziehen. Wo das der Fall ist, steht im Abschnitt Wer regelt den ZFA-Tarif? auf der Gehaltsseite.

RegelungInhalt
Wochenarbeitszeit (§ 7 Ziff. 1)39 Stunden ohne Pausen, auch für Auszubildende; strengere gesetzliche Jugend- und Mutterschutzregeln gehen vor
Lage der Arbeitszeit (§ 7 Ziff. 2)wird im Arbeitsvertrag festgelegt; Änderungen in der Regel mit sechs Wochen Vorlauf
Freie Zeit (§ 7 Ziff. 3)in der Regel pro Woche ein ganzer oder zwei halbe Tage frei, Samstag ab 12 Uhr frei
Heiligabend und Silvester (§ 7 Ziff. 4)arbeitsfrei
Mehrarbeit (§ 8 Ziff. 1)Arbeit über die Wochenarbeitszeit hinaus, wenn nicht innerhalb von drei Wochen Freizeit gewährt wird
Zuschlag (§ 8 Ziff. 4 MTV, § 6 VTV)30 % für Mehrarbeit, auch beim Ausgleich in Freizeit
Teilzeit (§ 13 Ziff. 7)Zuschläge schon für Stunden über deine vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus
Ausschlussfrist (§ 21)Ansprüche grundsätzlich binnen sechs Monaten seit Entstehen schriftlich geltend machen; gesetzlich geschützte Ansprüche wie der Mindestlohn bleiben ausgenommen

Den Zuschlag von 30 % für Mehrarbeit nennt der aktuelle Vergütungstarifvertrag in § 6. Berechnet wird er auf den Stundensatz, also ein 169stel des Monatsgehalts. Welcher Stundenlohn das für dich ist, siehst du in der Gehaltstabelle.

Die Ausschlussfrist ist der Punkt, den viele übersehen. Gilt der Tarif für dich, solltest du offene Überstunden spätestens nach einem halben Jahr schriftlich bei der Praxis einfordern. Auch viele Arbeitsverträge ohne Tarifbezug enthalten solche Fristen. Schau in deinem Vertrag nach.

Wenn es dauerhaft zu viel wird

Ein klärendes Gespräch hilft oft mehr als eine lange Liste. Bring deine Aufzeichnungen mit und mach einen konkreten Vorschlag: Freizeitausgleich am Freitagnachmittag, eine feste Regel, wer bei Überziehung die Aufbereitung übernimmt, oder eine Vertragsanpassung auf mehr Stunden.

Bleibt es dabei, holst du dir Rat. Diese Stellen beraten Beschäftigte:

  • vmf: Mitglieder bekommen ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft kostenlose Rechtsberatung (vmf, Rechtsberatung).
  • Arbeitnehmerkammer Bremen: kostenlose Beratung für Beschäftigte in Bremen und Bremerhaven, ausdrücklich auch zu unbezahlten Überstunden (Arbeitnehmerkammer Bremen).
  • Arbeitskammer des Saarlandes: vertrauliche und kostenlose Arbeitsrechtsberatung für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Saarland (Arbeitskammer des Saarlandes).
  • Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenn es um eine Klage geht.

Was in deinen Arbeitsvertrag gehört und wie du kündigst, wenn sich nichts ändert, erklärt der Artikel Arbeitsvertrag und Kündigung als ZFA. Wenn du weniger Stunden arbeiten möchtest, lies Minijob, Teilzeit und Wiedereinstieg. Und Urlaub und Krankheit haben einen eigenen Artikel: Urlaub und Krankheit als ZFA.

Stand: 26.10.2026. Gesetzestexte nach gesetze-im-internet.de; Manteltarifvertrag vom 20.04.2007 mit Änderungen bis 27.11.2019. Das PDF enthält historische Gebietsangaben; aktuelle Tarifgebiete: vmf. Tarifbindung und arbeitsvertragliche Einbeziehung: Gehaltsseite. Prüfe, welche Fassung dein Vertrag einbezieht.

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Redaktion ZFA mal anders - Bild

Artikel von

Redaktion ZFA mal anders

Redaktionelles Team von ZFA mal anders. Wir bereiten Fachwissen für ZFA und Auszubildende in der Zahnarztpraxis auf. Die verwendeten Fachquellen wie Gesetze, Richtlinien, KZBV- und Kammerunterlagen sind im jeweiligen Artikel genannt.

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Inhalt

  • Was als Arbeitszeit zählt
  • Wie lange du arbeiten darfst
  • Pausen und Mittagspause
  • Überstunden: wann sie bezahlt werden
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  • Was der ZFA-Tarif regelt
  • Wenn es dauerhaft zu viel wird

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