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Arbeitszeugnis als ZFA – Anspruch, Inhalt und Zeugnissprache

Inhalt
Ein Arbeitszeugnis liest Du meist zweimal: wenn Du es bekommst und wenn Du Dich das nächste Mal bewirbst. Für eine neue Praxis ist es oft der einzige Blick von außen auf Deine bisherige Arbeit. Deshalb lohnt es sich, genau hinzuschauen, bevor Du es abheftest.
Dieser Artikel erklärt, worauf Du Anspruch hast, was in ein Zeugnis für ZFA gehört und wie die typischen Formulierungen gemeint sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dein Anspruch
Wenn Dein Arbeitsverhältnis endet, hast Du Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Ohne weitere Bitte reicht der Praxis ein einfaches Zeugnis mit Art und Dauer Deiner Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis, das auch Leistung und Verhalten bewertet, bekommst Du, wenn Du es verlangst. Für Bewerbungen ist das qualifizierte Zeugnis der Standard, also fordere es ausdrücklich an.
Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine versteckten Botschaften enthalten. Mit Deiner Einwilligung darf die Praxis es auch in elektronischer Form ausstellen.
Am Ende der Ausbildung muss die Praxis Dir ein schriftliches Ausbildungszeugnis ausstellen, auch ohne dass Du darum bittest. Es nennt Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse. Angaben zu Verhalten und Leistung kommen auf Deinen Wunsch hinzu (§ 16 BBiG). Mehr zur Ausbildung findest Du im Ausbildungsbereich.
Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Üblich ist es, wenn es einen nachvollziehbaren Anlass gibt: Die Praxis wird übergeben, Deine Vorgesetzte wechselt, Du gehst in Elternzeit, übernimmst neue Aufgaben oder bewirbst Dich intern auf eine andere Position. Manche Arbeits- oder Tarifverträge regeln den Anspruch ausdrücklich.
Ein Zwischenzeugnis hat einen praktischen Vorteil: Es entsteht, solange die Zusammenarbeit noch gut läuft und sich alle an Deine Arbeit erinnern. Das spätere Endzeugnis weicht davon in der Regel nicht ohne Grund ab.
Was in ein Zeugnis für ZFA gehört
Ein qualifiziertes Zeugnis hat meist diesen Aufbau: Angaben zur Praxis und zu Dir, Dauer und Position, Beschreibung der Tätigkeiten, Bewertung von Leistung und Verhalten, Grund für das Ende und eine Schlussformel.
Am meisten Gewicht für eine neue Praxis hat die Tätigkeitsbeschreibung. Sie sollte vollständig sein und die wichtigsten Aufgaben zuerst nennen. Für ZFA können das zum Beispiel sein:
- Assistenz bei konservierenden, chirurgischen, prothetischen oder kieferorthopädischen Behandlungen
- Prophylaxe und Individualprophylaxe, bei entsprechender Qualifikation auch eigenständige Prophylaxetermine
- Röntgenaufnahmen mit aktuellen Kenntnissen im Strahlenschutz
- Aufbereitung von Medizinprodukten und Aufgaben im Hygienemanagement
- Abrechnung nach BEMA und GOZ, Heil- und Kostenpläne, Rechnungsstellung
- Empfang, Terminplanung und Patientenkommunikation
- Materialbestellung, Recall, Qualitätsmanagement
- Betreuung von Auszubildenden
Auch Fortbildungen gehören hinein, etwa eine abgeschlossene Aufstiegsfortbildung zur ZMP oder ZMV. Benannte Funktionen wie Hygiene- oder QM-Beauftragte sollten ebenfalls auftauchen.
Fehlt eine Aufgabe, die Deine Arbeit über längere Zeit geprägt hat, kannst Du eine Berichtigung verlangen.
Die Zeugnissprache verstehen
Arbeitszeugnisse sollen wohlwollend formuliert sein. Deshalb klingt fast jedes Zeugnis freundlich, auch ein mittelmäßiges. Die Bewertung steckt in feinen Abstufungen. Für die zusammenfassende Leistungsbeurteilung haben sich diese Formeln eingebürgert:
| Formulierung | Übliche Lesart |
|---|---|
| stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | sehr gut |
| stets zu unserer vollen Zufriedenheit | gut |
| zu unserer vollen Zufriedenheit | befriedigend |
| zu unserer Zufriedenheit | ausreichend |
| im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit | mangelhaft |
Ähnlich abgestuft ist das Verhalten: „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg:innen und Patient:innen war stets einwandfrei“ ist eine gute Bewertung. Fehlen die Patient:innen in dieser Aufzählung, fällt das bei einer ZFA auf, weil Patientenkontakt zum Kern des Berufs gehört.
Achte auch auf das, was fehlt. Ein Zeugnis ohne Dank und gute Wünsche am Ende wirkt kühl. Einen Rechtsanspruch auf diese Schlussformel gibt es allerdings nicht (BAG, Urteil vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11).
Ein Durchschnittszeugnis ist rechtlich in Ordnung. Wer eine bessere Note als „befriedigend“ möchte, muss im Streitfall darlegen, warum sie zusteht. So hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13).
Wenn Dein Zeugnis nicht passt
Lies das Zeugnis sofort nach Erhalt durch. Prüfe Daten, Schreibweise, Tätigkeiten, Bewertung und die Unterschrift der Praxisleitung.
Fehler und Lücken sprichst Du am besten zuerst direkt an, mündlich oder per E-Mail, mit einem konkreten Formulierungsvorschlag. Viele Praxen schreiben Zeugnisse selten und sind froh über einen Entwurf. Du darfst auch von Dir aus anbieten, einen Vorschlag zu schreiben.
Warte nicht zu lange. Arbeits- oder Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Ansprüche verfallen. Wenn die Praxis auf ein berechtigtes Anliegen nicht reagiert, hilft eine arbeitsrechtliche Beratung.
Das Zeugnis in der Bewerbung
Zeugnisse gehören in die Anlagen Deiner Bewerbung, meist das letzte Arbeitszeugnis und die wichtigsten Fortbildungsnachweise. Wie Du die Unterlagen insgesamt aufbaust, steht im Bewerbungsratgeber. Wenn Du gerade kündigst oder gekündigt wurdest, hilft Dir der Artikel Arbeitsvertrag und Kündigung als ZFA bei Fristen und Form.
Am einfachsten ist es, rechtzeitig vor Deinem letzten Arbeitstag um das Zeugnis zu bitten. Dann kannst Du es noch in Ruhe mit der Praxisleitung besprechen, solange Ihr Euch täglich seht.
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Artikel von
Redaktion ZFA mal anders
Redaktionelles Team von ZFA mal anders. Wir bereiten Fachwissen für ZFA und Auszubildende in der Zahnarztpraxis auf. Die verwendeten Fachquellen wie Gesetze, Richtlinien, KZBV- und Kammerunterlagen sind im jeweiligen Artikel genannt.