Die Tätigkeit umfasst den üblichen Aufgabenbereich des Berufsbildes der Zahnmedizinischen Fachangestellten: Betreuung der Patienten vor und bei der Behandlung, Vor- und Nachbereitung, Dokumentation der Behandlung, selbständige Durchführung von Vorsorgemaßnahmen und Röntgenaufnahmen sowie Instrumentenaufbereitung.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit akuellem Röntgenschein ist erforderlich.
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